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Bremen: Betrunkene Frau bedroht Jugendliche mit Tod – SEK-Einsatz


SEK-Einsatz
50-Jährige bedroht Jugendliche mit dem Tod

Von t-online, stk

08.01.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0306345814Vergrößern des BildesEin Beamter des Spezialeinsatzkommandos (Symbolfoto): Die Frau wurde vorläufig festgenommen. (Quelle: IMAGO/Kay-Helge Hercher/imago)
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Zwei Jugendliche spielen auf der Straße, eine betrunkene Frau hat damit offenbar ein Problem. Statt zu reden, zückt sie eine Waffe – das SEK rückt an.

Das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Bremer Polizei ist am Sonntagabend zu einem Vorfall in Walle gerufen worden. Zuvor hatte eine offenkundig stark betrunkene Frau zwei Jugendliche mit einer Gastpistole bedroht und auch auf die Mutter der beiden Jungs gezielt. Die Polizei nahm die Frau fest und ermittelt – unter anderem ist völlig unklar, was die überzogene Reaktion der 50-Jährigen ausgelöst hatte. Das berichtete ein Sprecher der Polizei am Montag.

Gegen 18.15 Uhr hatten Zeugen von einem Vorfall an der Bürgermeister-Deichmann-Straße im Ortsteil Utbremen berichtet. Demnach spielten ein 16-Jähriger und sein Kumpel auf der Straße, als die 50-Jährige das Duo aus ihrem Wohnungsfenster mit einer Waffe bedroht habe. Da zunächst nicht klar war, um welche Art von Waffe es sich handelt, wurde das SEK angefordert, das kurzerhand die Tür zur Wohnung öffnete und die Frau festnahm. Dort fanden die Einsatzkräfte den Angaben zufolge die entsprechende Waffe samt Munition und stellten diese sicher.

Polizei warnt vor Taten dieser Art

Warum die Frau die Jugendliche sowie die hinzueilende Mutter des 16-Jährigen beschimpfte und drohte, diese zu erschießen, blieb zunächst unklar. Fest stehe nur, dass die Verdächtige "stark betrunken" war. Einen genauen Promillewert teilte der Sprecher jedoch nicht mit. Die Frau erwarte nun eine Anzeige wegen Bedrohung und Beleidigung.

Zudem appellierte der Sprecher an mögliche Nachahmungstäter: "Auf die Distanz oder bei Dunkelheit kann unter Umständen nicht immer sofort eine unechte Waffe erkannt werden und einen polizeilichen Einsatz auslösen. Die Polizei muss Hinweise auf derartige Vorfälle sehr ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt."

Verwendete Quellen
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