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Bremen: Friseure durften Hausbesuche machen – bis jetzt


Verordnungslücke in Bremen
Friseure durften Hausbesuche machen – bis jetzt

Von dpa
Aktualisiert am 27.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau schneidet einem Jungen die Haare: Im Land Bremen war Friseuren nicht klar, dass sie bislang Hausbesuche machen durften. (Symbolbild)Vergrößern des BildesEine Frau schneidet einem Jungen die Haare: Im Land Bremen war Friseuren nicht klar, dass sie bislang Hausbesuche machen durften. (Symbolbild) (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Wenn man nicht zum Friseur darf, kommt der Friseur eben nach Hause? In Bremen war das trotz verschärften Lockdown weiterhin möglich. Davon wussten die Friseure selbst jedoch nichts.

Das Bundesland Bremen will eine Lücke in der Corona-Verordnung zum Hausbesuch von Friseuren schließen. Derzeit seien mobile Friseurbesuche erlaubt, sagte ein Sprecher des Gesundheitsressorts am Mittwoch. "Das soll jetzt geändert werden." Im kleinsten Bundesland hatte zuvor eine Auskunft des Ordnungsamtes für Überraschung gesorgt: Friseursalons seien zwar geschlossen, Friseurinnen und Friseure dürften ihre Kunden aber zuhause bedienen.

Praktisch gab es dem Vernehmen nach aber keine Hausbesuche. Die Bremer Handwerkskammer teilte mit, man sei seit Erlass der Verordnung am 16. Dezember "davon ausgegangen, dass sämtliche Dienstleistungen im Bereich der nichtmedizinischen Körperpflege untersagt sind". Die Kammer warnte Friseure auch, Aufträge für Hausbesuche anzunehmen: "Bedenken Sie das gesundheitliche Risiko, wenn Sie sich in das private Umfeld des Kunden begeben!"

"Türöffner für die Schwarzarbeit"

Wirtschaftlich geht es vielen Friseurläden wegen der monatelangen Schließungen schlecht. Die Friseure hätten nichts von der Ausnahme gewusst, sagte die stellvertretende Obermeisterin der Innung, Sabrina Menke. Sie sah aber auch keine Vorteile in den Hausbesuchen. "Wir wollen eine sofortige Öffnung der Friseursalons." Dort gebe es ausgefeilte Hygienekonzepte. Die Kundenkontakte könnten jederzeit nachverfolgt werden. "Das ist bei den Kunden zuhause nicht gegeben."

Heimarbeit sei zudem ein "Türöffner für die Schwarzarbeit", sagte Menke. Auch sei keine Aufsicht durch einen anwesenden Meister gewährleistet. "Wirklich sauberes und akkurates Arbeiten ist nur in einem Salon möglich."

Die Bremer Verordnung verfügte bislang an einer Stelle die Schließung aller Betriebe der nichtmedizinischen Körperpflege. Es geht um "Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und Nagelstudios". An anderer Stelle werden allgemein Handwerks- und Dienstleistungen für zulässig erklärt, selbst wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Voraussetzung seien geeignete Hygienemaßnahmen.

Keine Betätigungsverbote für Berufsgruppen

In anderen Bundesländern wie Niedersachsen oder Bayern ist mobiles Arbeiten für Friseure klar untersagt. In der bayerischen Verordnung etwa sind nicht die Betriebe geschlossen, sondern die betreffenden Dienstleistungen als solche verboten, unabhängig vom Ort des Geschehens. Gleiches gilt für Rheinland-Pfalz.

Das Land Bremen habe "zu keinem Zeitpunkt Betätigungsverbote für ganze Berufsgruppen verhängt", sagte Sprecher Lukas Fuhrmann vom Gesundheitsressort. Als die Verordnung erlassen wurde, habe es das Phänomen mobiler Friseure aber noch nicht gegeben. Inzwischen sehe der Senat die Notwendigkeit zu handeln.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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