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Sachsen schränkt weite Teile des öffentlichen Lebens ein


Dresden
Sachsen schränkt weite Teile des öffentlichen Lebens ein

Von dpa
19.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Weihnachtsmarkt ist mit Flatterband abgesperrtVergrößern des BildesEin Weihnachtsmarkt ist mit Flatterband abgesperrt. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Sachsen schränkt ab dem heutigen Montag angesichts der rasant steigenden Corona-Zahlen weite Teile des öffentlichen Lebens ein. Die verschärften Regeln gelten zunächst bis zum 12. Dezember.

Außer Bibliotheken müssen alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bars, Clubs und Diskotheken schließen. Abgesagt sind außerdem die Weihnachtsmärkte, Großveranstaltungen und andere Feste dürfen nicht stattfinden. Touristen dürfen nicht mehr übernachten und die Gastronomie darf nur noch zwischen 6.00 und 20.00 Uhr mit der 2G-Regel (geimpft/genesen) öffnen.

Keine Einschränkung gibt es für Geschäfte der Grundversorgung, also für Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Getränkemärkte, Läden für den Tierbedarf oder Tankstellen. Für alle anderen Geschäfte gilt die 2G-Regel, nach der nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Das gilt auch für Friseurbesuche. Andere Läden, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, bleiben geschlossen. Verboten ist Prostitution.

Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer Person treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres fallen nicht unter diese Regelung. Darüber hinaus gelten in Corona-Hotspots zusätzliche Ausgangsbeschränkungen für ungeimpfte Menschen. Diese dürfen, sobald im jeweiligen Landkreis die Wocheninzidenz über 1000 liegt, zwischen 22.00 und 6.00 Uhr nicht mehr ohne triftigen Grund vor die Tür gehen.

Fahrgäste müssen im öffentlichen Nahverkehr und in Taxis eine FFP2-Maske tragen. Medizinische Masken sind nur noch für Schüler und Kontrolleure erlaubt, können beim Einkaufen aber nach wie vor von jedem getragen werden.

Am Arbeitsplatz gilt zudem die in diesem Fall durch den Bund geregelte 3G-Regel. Demnach bekommen Beschäftigte nur noch Zugang zu ihrem Betrieb, sofern sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. In Pflegeheimen gilt eine tägliche Testpflicht für Beschäftigte und Besucher - auch, wenn diese bereits genesen oder geimpft sind.

Weitreichende Einschränkungen gelten auch im Sport. Profisport bleibt weiter erlaubt, jedoch nur ohne Zuschauer. Untersagt ist Amateur- beziehungsweise Breitensport. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Trainer müssen hingegen über einen 3G-Status verfügen. Fitnessstudios schließen gänzlich.

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