Entscheidung in Düsseldorf Mann betrügt geistig behinderten Menschen – Bewährungsstrafe
Er hat die Gutgläubigkeit seines Opfers genutzt, um 9.000 Euro zu erbeuten. Nun verurteilte das Amtsgericht einen Mann aus Neuss zu eineinhalb Jahren auf Bewährung. Zudem muss er sein Opfer entschädigen.
Für den Betrug an einem geistig behinderten Menschen hat das Düsseldorfer Amtsgericht einen 59-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Neusser seinem Opfer das ergaunerte Geld in Höhe von 9.000 Euro zurückzahlen. Damit er dies auch tut, verhängte die Richterin die Zahlung einer monatlichen Rate von 30 Euro als Bewährungsauflage gegen den arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger.
Die Richterin wertete es am Donnerstag als besonders verwerflich, dass der Neusser das offensichtliche Handicap des Mannes und dessen Gutmütigkeit ausgenutzt habe, um sich zu bereichern.
Prozess in Düsseldorf: Angeklagter bestreitet Erpressung
Laut Anklage hatte er den 53-Jährigen in einem U-Bahnhof angesprochen, ihm danach immer wieder massiv zugesetzt und so dazu gebracht, ihm über einen Zeitraum von einem Jahr 34 Mal Geld zu geben.
Er sei in einer akuten Notlage und werde das Geld bald zurückzahlen, hatte er laut Anklage immer wieder behauptet. "Ich habe den nicht ausgenutzt und nicht erpresst", bestritt dagegen der Angeklagte. Der Staatsanwalt hatte eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung gefordert.
Der 59-Jährige war aufgeflogen, weil der Vater des Opfers die Kontoauszüge seines Sohns überprüft und diesen nach dem fehlenden Geld gefragt hatte. Als er dadurch von den Machenschaften erfuhr, erstattete er Strafanzeige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa