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Landtag verbessert Gewaltschutz in Behinderteneinrichtungen


Düsseldorf
Landtag verbessert Gewaltschutz in Behinderteneinrichtungen

Von dpa
05.04.2022Lesedauer: 2 Min.
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Bewohner von Behinderteneinrichtungen sollen künftig besser vor Gewalt geschützt werden. Dazu hat der nordrhein-westfälische Landtag am Dienstagabend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP das Wohn-und Teilhabegesetz geändert. SPD, Grüne und AfD, die noch Nachbesserungsbedarf sehen, enthielten sich.

Damit werden die Regelungen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen präzisiert und Vorgaben zu Prüfungen, Dokumentation sowie Einbindung der Betroffenen neu gefasst. Freiheitsentziehende Maßnahmen seien künftig nur noch erlaubt, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft wurden, erläuterte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Der betroffene Bewohner, ein rechtlicher Betreuer oder ein Betreuungsgericht müssen vorher zugestimmt haben.

Bei Fixierungen ist eine ärztliche Anordnung und eine regelmäßige ärztliche Überprüfung vorgeschrieben. Zusätzlich müssen alle Einrichtungen Konzepte zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen und zum Gewaltschutz vorlegen. Auch die staatlichen Prüfungen werden verbessert. Dazu gehören Stichproben-Kontrollen der Bezirksregierungen - erstmals auch "über Kreuz" in anderen Zuständigkeitsbereichen.

Der Landtag reagiert damit auf die mutmaßlichen Misshandlungen in einer Behinderteneinrichtung in Bad Oeynhausen. Auch wenn die Aufarbeitung der Ereignisse noch nicht abgeschlossen sei, müsse aufgrund der bisherigen Erkenntnisse damit gerechnet werden, "dass dort Schlimmes geschehen ist" und offensichtliche Misshandlungen begünstigt worden seien, sagte Laumann.

Die Ereignisse in der Diakonischen Stiftung Wittekindshof zeigten jedenfalls, dass dort seitens der Behörden "nicht alles gut geklappt" habe. Mit der Nachschärfung des Gesetzes sende der Landtag das Signal, dass verlässlicher Schutz unabdingbar sei und die Menschenwürde geschützt werde, unterstrich der Minister.

"Wir schieben das nicht auf die lange Bank." Stattdessen würden systematische Risiken zum mangelnden Schutz vor Gewalt schnell und konsequent minimiert. Bei der Evaluierung im Jahr 2025 werde genau geprüft, ob das Gesetz praxistauglich sei - etwa bei den Vorgaben für freiheitsentziehende Maßnahmen.

Im Gesetzentwurf heißt es, dass die Regelungen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bislang nicht eindeutig genug geregelt gewesen seien "und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dazu oftmals nicht bekannt sind". Hinzu komme, dass die nicht rechtskonforme Anwendung "über Jahre nicht aufgefallen ist".

Der nun beschlossene Gesetzentwurf greift die Vorschläge einer von Laumann eingesetzten Expertenkommission auf. Zur Überwachung der Maßnahmen wird eine zentrale Monitoring- und Beschwerdestelle zur Gewaltprävention eingerichtet.

Darüber hinaus wird mit der Neufassung die eigentlich schon Ende Juli 2021 ausgelaufene Frist verlängert, für die Kurzzeitpflege weiter auch Plätze in Doppelzimmern nutzen zu können. Voraussetzungen: Die Anzahl darf nicht oberhalb der zulässigen Doppelzimmerquote von 20 Prozent liegen und die Zimmer sind für die vollstationäre Pflege nicht mehr nutzbar gewesen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den steigenden Bedarf bei der Kurzzeitpflege.

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