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Corona-Krise in Erfurt: Neue Allgemeinverfügung tritt in Kraft


Das ändert sich in Erfurt
Neue Corona-Regeln treten in Kraft

Von t-online
23.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Der Domplatz in Erfurt (Symbolbild): Ab dem 24. April gilt in der Thüringischen Landeshauptstadt eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie.Vergrößern des BildesDer Domplatz in Erfurt (Symbolbild): Ab dem 24. April gilt in der Thüringischen Landeshauptstadt eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. (Quelle: Jacob Schröter/imago-images-bilder)
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In Erfurt gilt ab dem 24. April eine neue Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie verschärft die bisher geltende Verordnung vor allem in zwei Punkten.

Am Freitag tritt in Erfurt eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Sie wird die derzeit gültige Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus des Freistaates ergänzen. Vor allem bei den Themen Maskenpflicht und Besuchsregelungen gibt es Veränderungen. Das teilte die Thüringische Landeshauptstadt mit.

Ab dem 24. April gilt im öffentlichen Nahverkehr und im Erfurter Einzelhandel eine Maskenpflicht. Beim Fahren mit Bus und Bahn sowie beim Betreten von Geschäften und Einkaufszentren müssen Erfurter also Mund und Nase bedecken. Dafür genügen selbstgenähte Community-Masken, aber auch Schals oder Tücher, wie Gesundheits- und Sozialbürgermeisterin Anke Hofmann-Domke erklärte. "Diese mechanische Barriere soll die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln unterstützen", so Hofmann-Domke weiter.

Kinder, die noch nicht zu Schule gehen, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Auch in Banken und Sparkassen, Tankstellen und bei Optikern gilt sie nicht.

Die strengen Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bleiben bestehen. Zwar erlaubt der Freistaat Thüringen in solchen Einrichtungen einen Besucher pro Tag. In Erfurt bleiben Besuche zum Beispiel in Krankenhäusern aber nur möglich, wenn ein Arzt sie für medizinisch notwendig hält und alle Hygieneregeln eingehalten werden. "Besucher werden nicht generell auf das Coronavirus getestet, allein mit einer Hygienebelehrung kriegen wir das nicht in den Griff", begründete Anke Hofmann-Domke die Erfurter Sonderregel.

Verwendete Quellen
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