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Corona in Erfurt: Stadt verbietet "Glühwein to go"


"Schlupfloch geschlossen"
Erfurt verbietet "Glühwein to go" – wegen Infektionsgefahr

Von dpa
Aktualisiert am 18.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Schild mit der Aufschrift "Glühwein to go 4,20 Euro" (Archivbild): Da wegen der Corona-Pandemie vielerorts keine Weihnachtsmärkte stattfinden, bieten Gastronomen Glühwein zum Mitnehmen an.Vergrößern des BildesEin Schild mit der Aufschrift "Glühwein to go 4,20 Euro" (Archivbild): Da wegen der Corona-Pandemie vielerorts keine Weihnachtsmärkte stattfinden, bieten Gastronomen Glühwein zum Mitnehmen an. (Quelle: Hofmann/dpa-bilder)
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Viele Weihnachtsmärkte sind wegen der Corona-Pandemie abgesagt worden, doch in Erfurt haben noch einige Läden Glühwein "to go" verkauft. Damit ist jetzt Schluss.

Offene alkoholische Getränke dürfen in Erfurt ab sofort nicht mehr zum Mitnehmen verkauft werden. Das teilte die Stadt am Mittwoch mit. Damit werde ein Schlupfloch geschlossen, das einige Gaststätten, Kneipen, Cafés, Imbissstände und Getränkeläden gefunden hätten, um über den Außerhausverkauf von beispielsweise Glühwein den Weihnachtsmarkt-Ausfall zu kompensieren.

Begründet wurde der Schritt damit, dass sich dort, wo Alkohol konsumiert werde, unübersichtliche Gruppen bildeten und eine hohe Infektionsgefahr entstehe.

Unterdessen stellte die Stadtverwaltung eigenen Angaben zufolge fest, dass die Akzeptanz für die Corona-Maßnahmen von Land und Kommune gesunken ist. "Die Masse hält sich glücklicherweise daran, aber eine kleine Gruppe Menschen macht uns Sorgen", berichtete Andreas Horn (CDU), Erfurts Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt.

"Zunehmende Aggressivität" bei jungen Menschen

Vor allem bei jungen Menschen würden Stadtordnungsdienst und Polizei eine "zunehmende Aggressivität" feststellen, wenn sie auf Maskenpflicht und Kontaktverbot hingewiesen würden.

Seit dem 1. November habe das Erfurter Ordnungsamt 59 Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten müssen. 13-mal wurde so ein fehlender Mund-Nasen-Schutz geahndet, 16-mal Verstöße gegen das Kontaktverbot und 24-mal Verstöße gegen beide Corona-Auflagen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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