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Vater von Hanau-Täter: "Ich soll mundtot gemacht werden"


Berufungsprozess
Vater von Hanau-Täter: "Ich soll mundtot gemacht werden"

Von dpa
05.09.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesJustitia (Symbolbild): Ein Urteil fiel im Berufungsprozess am Montag noch nicht. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Erneut steht der Vater des Hanauer Attentäters vor Gericht. Wieder weist er alle Vorwürfe von sich – und teilt gegen Gericht und Behörden aus.

Mit Verzögerungen und ausführlichen Einlassungen des Angeklagten ist am Montag der Berufungsprozess gegen den Vater des Hanauer Attentäters vor dem Landgericht Hanau angelaufen. Der 75-Jährige war vor knapp einem Jahr wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

In dem Prozess vor dem Landgericht wies der Mann die Anschuldigungen zurück. "Es gibt in keinem dieser drei Fälle eine Beleidigung", sagte er. Zugleich warf er Staatsanwalt Martin Links eine "mutmaßliche Volksverhetzung" vor. Man wolle ihn "mundtot" machen und finanziell ruinieren, so der Angeklagte.

Der Mann ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen hatte, bevor er seine Mutter und sich selbst tötete.

Gutachter: Mann leidet unter "Querulantenwahn"

Sein Vater soll unter anderem in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten, als "wilde Fremde" bezeichnet haben. Zudem hatte ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzt war, als "Terrorkommando" beziehungsweise "Terroreinheit" bezeichnet zu haben. Außerdem soll er den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der "Wählertäuschung" bezichtigt haben.

Während des Berufungsprozesses verlas die Vorsitzende Richterin neben den Schreiben des Angeklagten sowie anderen Dokumenten auch das Gutachten eines Psychiaters, der bereits dem Verfahren vor dem Amtsgericht beigewohnt hatte, und dem Mann eine wahnhafte Störung mit "Kampfparanoia" und "Querulantenwahn" und zugleich ein rechtsextremes Gedankengut bescheinigte.

Vater: "Mein Sohn ist nicht der Attentäter, notieren Sie das bitte"

Ähnlich wie im Prozess vor dem Amtsgericht ging der Angeklagte immer wieder die Vorsitzende Richterin und die Staatsanwaltschaft und auch die Pressevertreter in aufgebrachtem Ton an. So forderte er von der Vorsitzenden Richterin mehrfach einen "Fahrplan" und warf der Staatsanwaltschaft vor, es sei "eine Schande für unser Land" gewesen, wie das Verfahren vor dem Amtsgericht geführt worden sei. Zudem erklärte er: "Mein Sohn ist nicht der Attentäter, notieren Sie das bitte".

Mehrfach musste ihn die Vorsitzende Richterin zur Ordnung rufen und ihn auf seinen Platz verweisen. Schon zu Beginn seiner Einlassungen machte er zudem deutlich, dass er eine etwaige Geldstrafe nicht begleichen werde. "Von mir kriegen sie hier kein Geld. Sie müssen es von mir klauen, oder ich gehe in eine Ersatzfreiheitsstrafe", sagte der Angeklagte.

Ursprünglich hatte das Gericht lediglich einen Verhandlungstag angesetzt. Nachdem der Angeklagte jedoch erneut auf seine Hörproblematik verwies, an der er leide, seit er von Polizeibeamten in der Tatnacht in seinem Haus geschlagen worden sei, vertagte die Vorsitzende Richterin die Verhandlung bis diesen Freitag (9. September).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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