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Hessen: Kleiner Junge stirbt nach Unfall in Stadtpark – bislang keine Zeugen


Staatsanwaltschaft ermittelt
Kleiner Junge stirbt nach Unfall in Stadtpark – bislang keine Zeugen

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 17.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Teich in einem Park (Symbolbild): Das Kind ist wohl ertrunken.Vergrößern des BildesTeich in einem Park (Symbolbild): Das Kind ist wohl ertrunken. (Quelle: Fedorenko/imago images)
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Zwei Betreuer sollten auf eine Gruppe von Kindern aufpassen. Am Ende war ein Einjähriger tot. Nach einem Aufruf fehlen weiterhin Zeugen.

Der Tod eines Kleinkindes in einem Teich in Rüsselsheim (Landkreis Groß-Gerau) beschäftigt weiter die Ermittlungsbehörden. Wie ein Sprecher der Polizei in Darmstadt am Montag sagte, seien nach einem Zeugenaufruf am Freitag keine verwertbaren Hinweise eingegangen.

Das ein Jahr alte Kind geriet am 6. Oktober im Verna-Park unter zunächst ungeklärten Umständen ins Wasser und starb zwei Tage später in einem Krankenhaus. Die Ermittler gehen davon aus, dass es ertrank.

Da das Kleinkind von zwei Betreuungspersonen eines Rüsselsheimer Vereins beaufsichtigt worden sein soll, wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen.

Der Staatsanwaltschaft Darmstadt auf Anfrage von t-online zufolge, konnte der einjährige Junge zunächst noch reanimiert werden. Zwei Tage später starb das Kind dann allerdings in einer Mannheimer Klinik.

Betreuer waren mit sieben Kindern auf Spielplatz am Teich

Die Mutter des Kindes hatte zum Zeitpunkt des Unglücks einen Deutschkurs einer Sprachschule besucht. Zusätzlich bietet die Schule Kinderbetreuung bei Integrationskursen an.

Laut "Darmstädter Echo" waren die beiden Aufsichtspersonen an jenem Donnerstag mit sieben Kindern spazieren gewesen, während die Erwachsenen Deutsch lernten. Man habe im Stadtpark einen Stopp am Spielplatz nahe dem Teich eingelegt.

Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung

Wie es dann genau zum Unglück kam, müsse noch geklärt werden, sagte Oberstaatsanwalt Robert Hartmann t-online. Dazu würden nun alle Zeugen befragt.

Vermutlich sei der kleine Junge ertrunken. Zur Ermittlung der Todesursache finde aber noch eine Obduktion statt. Gegen die Betreuungspersonen werde wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Es müsse geprüft werden, ob die beiden möglicherweise ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Zugleich betonte Oberstaatsanwalt Hartmann, dass bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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