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Opposition fordert Hahn zur Kritischen Infrastruktur einzustufen


Verkaufspoker um insolventen Airport
Opposition fordert Hahn als Kritische Infrastruktur einzustufen

Von t-online, stn

14.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Flughafen Frankfurt-Hahn: Kauft ihn ein russischer Oligarch?Vergrößern des BildesDer Flughafen Frankfurt-Hahn: Kauft ihn ein russischer Oligarch? (Quelle: Markus Mainka /imago images)
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Ob Milliardär Viktor Charitonin als Käufer aus dem Poker herausgeht, wird im März entschieden. Aber eine weitere Frage tut sich auf: Gehört der Hahn zur kritischen Infrastruktur?

Der Verkaufspoker um den Airport Hahn geht weiter: Vier Käufer sind im Rennen, auch weiterhin die NR Holding AG, die im Besitz des russischen Milliardärs Viktor Charitonin ist. Im März soll eine Entscheidung fallen. Ob ein Kauf Charitonins die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden würde, wertet derzeit das zuständige Bundeswirtschaftsministerium aus. Die NR Holding AG prüft eine Beteiligung von nur noch unter 25 Prozent. "Damit läge der Anteil der NR Holding AG unter der Sperrminorität und sie hätte kein Vetorecht oder Einfluss auf die operative Geschäftsführung."

Das Land Hessen, das einen Anteil von 17,5 Prozent am Flughafen hält, ist dennoch gegen den Verkauf. Die rheinland-pfälzische Landesregierung dagegen hält sich zurück. Sie hat aber ihre Anteile von ebenfalls 17,5 Prozent schon vor einiger Zeit verkauft.

Dennoch: Laut einem Bericht des "SWR" hatte Innenminister Michael Ebling (SPD) immer wieder betont, dass ihm der Schutz der kritischen Infrastruktur wichtig sei. Allerdings blockt das Innenministerium bei Nachfragen wiederum ab. Ein Sprecher des Innenministeriums teilte dem "SWR" mit, der Hahn falle beim Thema kritische Infrastruktur nicht in die Ressortverantwortung des Innenministeriums.

Strommasten im Abendlicht: Die Preise für Energie fallen wieder.
Strommasten im Abendlicht: Sie zählen zur kritischen Infrastruktur. (Quelle: Arnulf Hettrich via www.imago-images.de/imago-images-bilder)

Kritische Infrastruktur

Es handelt sich um Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Doch das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium stufte den Hahn in den vergangenen Jahren zweimal als kritische Infrastruktur ein. Einmal im Jahr 2020 während der Corona-Pandemie mit dem Ziel, den Flughafen offen halten zu können. Das zweite Mal im vergangenen Jahr, als es um eine mögliche Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ging.

Da nun das US-Militär seit Jahren Flüge über den Hahn abwickelt, könnte einem Militärexperten zufolge bei einem Kauf Charitonins der russische Geheimdienst auf dem Hahn die Amerikaner ausspionieren. Ein Grund, den Hahn zum dritten Mal als kritische Infrastruktur einzustufen?

Die Opposition fordert die Landesregierung auf, genau das zu tun. Der Flughafen sei sicherheitsrelevant, unter anderem weil das US-Militär seit Jahren Soldaten und Zivilbeschäftigte über den Hahn verlege, heißt es in dem Bericht.

Hahn-Gläubiger: "Viktor Charitonin ist kein Oligarch"

Doch geht von Charitonin tatsächlich so viel Gefahr aus? Auch wenn eine Hahn-Gläubigerversammlung kürzlich noch keine Genehmigung für einen Verkauf an die NR Holding AG gegeben hat, betonte sie: "Viktor Charitonin ist kein Oligarch. Er nimmt keinen Einfluss auf die russische Politik." Die Darstellung, der Geschäftsmann stehe dem Kreml nahe, sei falsch.

Sicher habe er Kontakte zu russischen Behörden, Ministerien und zum Kreml. Kontakte von Vorständen führender deutscher Unternehmen zur Bundesregierung seien ja aber auch hier nichts Ungewöhnliches. "Er ist ein unabhängiger und international agierender Pharmaunternehmer mit zahlreichen Firmen und vielen Tausend Arbeitnehmern, für die er Verantwortung trägt", hieß es weiter. Die Vorbehalte gegen Charitonin in Deutschland seien diskriminierend. Zudem stehe er weltweit auf keiner Sanktionsliste.

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