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Hanau: Vater soll seine beiden Kinder ermordet haben – lebenslang gefordert


Sohn sprang panisch aus neuntem Stock
Vater soll seine beiden Kinder ermordet haben – lebenslang gefordert

Von dpa
22.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Justitia Skulptur in Frankfurt: Ein Vater steht vor Gericht.Vergrößern des BildesJustitia Skulptur in Frankfurt: Ein Vater steht vor Gericht. (Quelle: Ralph Peters/imago images)
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Um seine Frau zu "bestrafen", soll ein Vater seine Tochter mit einem Messer getötet und den Sohn in den Tod gehetzt haben. Nun steht er vor Gericht.

Ein Mann soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Hanau für den Mord an seinen beiden Kindern eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Der 48-Jährige habe seine Tochter getötet, sein Sohn sei aus Todesangst vom Balkon der Familienwohnung neun Stockwerke in die Tiefe gesprungen, sagte der Vertreter der Anklage am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht. Die Tat am 11. Mai vergangenen Jahres in Hanau habe der Angeklagte geplant. Für ihn solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.

Der Mann habe mit dem Mord an seinen sieben und elf Jahre alten Kindern seine Frau bestrafen wollen, die sich von ihm getrennt hatte, sagte Staatsanwalt Oliver Piechaczek. Für den narzisstisch veranlagten Angeklagten habe die Trennung nicht zu seinem Weltbild gepasst: Er habe Frau und Kinder als sein Eigentum betrachtet.

Kinder sollen Angst vor Vater gehabt haben

Es handelte sich den Angaben zufolge um eine arrangierte Ehe, das Paar kannte sich zuvor nicht. Der Staatsanwalt sprach von einem Klima häuslicher Gewalt, sowohl gegenüber der Frau als auch gegenüber den Kindern, die große Angst vor ihrem Vater gehabt hätten.

Am Tattag habe der Angeklagte gewartet, bis seine Frau die Wohnung verließ und vor der Tür gelauert, bis die Kinder diese öffneten, um zur Schule zu gehen. In der Wohnung habe er seine Tochter auf ein Bett gedrückt und ihr vermutlich mit einem mitgebrachten Messer zweimal tief in den Hals geschnitten. Der Sohn schaffte es laut Staatsanwaltschaft auf den Balkon, von dem er in die Tiefe gesprungen sei. Dort entdeckten Passanten das schwer verletzte Kind, das kurz darauf im Krankenhaus starb. Der Vater floh und wurde am 14. Mai in einem Vorort von Paris gefasst. Seitdem sitzt er in Haft.

Kritik: Jugendamt soll "nicht angemessen" reagiert haben

Der Rechtsstaat müsse klar Flagge zeigen, um die Grundwerte zu verteidigen, die beinhalteten, dass sich eine Frau von ihrem Mann trennen könne, sagte der Staatsanwalt. Er sprach von einem heimtückischen, kaltblütigen Mord aus niedrigen Beweggründen.

Dem stimmte die Anwältin der Mutter der Kinder zu, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt. Die Anwältin kritisierte zudem das Hanauer Jugendamt, das auf Anzeichen beim Vater nicht angemessen reagiert habe. Die Verteidigung wollte am Nachmittag plädieren, das Urteil soll voraussichtlich am Freitag fallen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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