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Frankfurt am Main: Blutige Eskalation in U-Bahn – deutliches Urteil


Messerstecherei
Blutige Eskalation in Frankfurter U-Bahn endet mit Haftstrafen

Von dpa
14.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Justitia auf dem Römerberg (Symbolfoto): In Frankfurt wurde ein deutliches Urteil gefällt.Vergrößern des BildesJustitia auf dem Römerberg (Symbolfoto): In Frankfurt wurde ein deutliches Urteil gefällt. (Quelle: IMAGO/Blatterspiel/imago)
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Bei einer heftigen Konfrontation unter Fahrgästen griff einer zum Messer und verletzte einen 35-Jährigen lebensgefährlich. Ein Gerichtsurteil setzt nun ein deutliches Zeichen.

Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke in der S-Bahn-Station Konstablerwache in Frankfurt hat das Landgericht Frankfurt zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt. Der 20-jährige Messerstecher erhielt am Mittwoch eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, der gleichaltrige Mitangeklagte wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich im Januar dieses Jahres auf einer Treppe. Zuvor war es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und weiteren Fahrgästen in einer U-Bahn gekommen, bei der die Männer die Mitfahrenden beleidigten und bespuckten.

Als sie auf der Treppe auch noch eine Trinkpackung zum Platzen brachten, stellte ein späteres Opfer sie zur Rede. Einer der Angeklagten zückte ein Messer und stach dem 35-Jährigen in den Rücken. Die lebensgefährlichen Verletzungen an einer Arterie und der Lunge machten eine Notoperation notwendig.

Die Angeklagten wurden nicht wegen versuchtem Totschlag, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Schwurgerichtskammer begründete dies damit, dass die Angeklagten rechtzeitig vom Tötungsversuch zurückgetreten seien. Das Gericht versagte dem Mitangeklagten trotzdem die Strafaussetzung zur Bewährung, da seine negative Sozialprognose für einen Haftaufenthalt spreche. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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