Illegaler Handel Mann nach Tierquälerei an Hundewelpen verurteilt
Weil er Hundewelpen im Internet viel zu früh zum Kauf angeboten hatte, musste sich ein Mann vor dem Amtsgericht in Frankfurt verantworten. Jetzt wurde er verurteilt.
Wegen Tierquälerei und Betruges mit Hundewelpen ist ein Mann vom Amtsgericht Frankfurt zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich muss der 40-Jährige eine Geldauflage von 2.000 Euro sowie den Verkaufsgewinn in Höhe von 4.600 Euro erstatten.
Der Angeklagte hatte zwischen 2014 und 2018 zwölf junge Malteser-Hunde aus der Slowakei erworben und diese im Internet zum Kauf angeboten. Dabei verschwieg der Anbieter in den Tierpässen die Tatsache, dass die Welpen nach nur vier Wochen ihrer Mutter weggenommen worden waren. Der gesetzliche Mindestzeitraum beträgt acht Wochen. Mehrere Welpen verendeten deshalb bei den neuen Besitzern, die sich schließlich an die Polizei wandten.
Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er habe sich seit dem Bekanntwerden der Taten nicht mehr mit dem Welpenhandel befasst und wolle auch zukünftig keinen Hundehandel mehr betreiben. Vor diesem Hintergrund wurde die milde Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der Angeklagte habe dem Gericht eine längere Beweisaufnahme mit der Vernehmung von Tierärzten und Veterinärpersonal erspart, hieß es. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa