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Folter-Prozess in Frankfurt: Arzt hörte Schreie in Krankenzimmer


Angeklagter im Folter-Prozess
Arzt hörte Schreie in Krankenzimmer

Von dpa
Aktualisiert am 27.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Der mutmaßliche Folterarzt Alaa M. im Gericht: Er konnte die Schreie der Patienten im Militärkrankenhaus in Damaskus hören.Vergrößern des BildesDer mutmaßliche Folterarzt Alaa M. im Gericht: Er konnte die Schreie der Patienten im Militärkrankenhaus in Damaskus hören. (Quelle: Boris Roessler/dpa-bilder)
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In Frankfurt steht Alaa M. vor dem Oberlandesgericht. Er soll Gefangene in einem Militärkrankenhaus in Damaskus gefoltert haben. Gegen die Vorwürfe verteidigt er sich.

Im Prozess gegen einen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagten syrischen Arzt hat der 36-Jährige seine Einlassung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt fortgesetzt.

Alaa M. berichtete am Donnerstag von seinem Dienst in einem Militärkrankenhaus in Damaskus. In seiner Abteilung habe sich ein Zimmer befunden, in dem fünf bis sechs Betten für inhaftierte Patienten waren, sagte er.

Angeklagter in Frankfurt: "Ich hatte Angst. Ich hätte nichts ändern können"

Manchmal habe er aus diesem Zimmer auch Schreie gehört. Er habe aber nichts getan oder sich nach den Patienten erkundigt, die mit Augenbinden versehen und an die Betten gefesselt waren. "Ich hatte Angst. Ich hätte nichts ändern können", sagte er.

Vor dem Raum, der stets abgeschlossen gewesen sei und den er nur bei der Visite mit dem Chefarzt betreten durfte, hätten Wachen des Militärgeheimdienstes gestanden.

Geheimdienstmitarbeiter schlugen Gefangene

Beim Dienst in der Notaufnahme habe er gesehen, dass Geheimdienstmitarbeiter die Gefangenen schlugen, die etwa mit Schussverletzungen und Prellungen eingeliefert worden waren, sagte der Arzt, der bestritten hat, selbst gefoltert zu haben.

Die Anklage wirft Alaa M. vor, zwischen April 2011 und Ende 2012 in Syrien im Militärkrankenhaus in Homs sowie im Gefängnis der Geheimpolizei Teilnehmer von Protesten gegen die syrische Regierung gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben. In einem Fall wird ihm vorgeworfen, einen Gefangenen mit einer Injektion getötet zu haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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