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Hamburg: Geldstrafe wegen illegalem Welpenhandel verhängt


Illegaler Welpenhandel
Tierquäler werden zu Geldstrafen verurteilt

Von dpa
26.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Illegaler WelpenhandelVergrößern des BildesHundewelpen werden in einem Käfig festgehalten (Symbolbild): Illegaler Welpenhandel ist weit verbreitet. (Quelle: Armin Weigel/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Sie ließen Hundewelpen in einer Wohnung und in einem Gartenhaus verkümmern. Zwei von drei Personen werden zu finanzieller Rechenschaft gezogen.

In einem Prozess um illegalen Handel mit Hundewelpen hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg zwei Männer zu Geldstrafen verurteilt. Ein 30-Jähriger und ein 28-Jähriger bekamen am Mittwoch Strafen von jeweils 30 Tagessätzen, beim Älteren zu je 60 Euro, beim Jüngeren zu 45 Euro, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die beiden Männer wurden in einem Fall wegen gemeinschaftlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz schuldig gesprochen. Bei einer Durchsuchung einer Gartenparzelle hatten Beamte zwei kleine Hunde gefunden, von denen einer bereits tot war.

In zwei weiteren Fällen wurden die Männer freigesprochen. Dabei ging es zum einen um den Fund von fünf Welpen in einer Laube, die sich laut Anklage in keinem guten Zustand befanden. Der Zustand sei aber nicht dokumentiert worden, sagte der Sprecher. Ein Polizeibeamter als Zeuge habe sich vor Gericht nicht mehr genau erinnern können.

Die Welpen hätten verdursten können

Drei weitere Welpen wurden im Kinderzimmer in der Wohnung einer mitangeklagten Frau gefunden. Die Hunde sollen zu wenig zu trinken bekommen haben. Nach Aussage der 28-Jährigen gehörten die Tiere ihrem Freund. Dieser habe gemeint, zu viel Flüssigkeit sei für junge Hunde schädlich. Es habe der Angeklagten nicht nachgewiesen werden können, dass sie diesen Welpen schaden wollte, noch etwas von anderen Welpen wusste, erklärte der Gerichtssprecher. Sie wurde darum in allen drei Fällen freigesprochen.

Laut Anklage hatten die Beschuldigten zwischen November 2018 und März 2019 die zehn Mischlingswelpen aus Polen nach Hamburg gebracht, um sie gewinnbringend zu verkaufen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auch ein Verfahren wegen Betruges eingeleitet. Die sehr aufwendigen Ermittlungen hätten jedoch nicht klären können, in welchem Zustand die Hunde beim Verkauf waren, sagte der Gerichtssprecher. Es habe also nicht festgestellt werden können, ob ein Käufer betrogen worden sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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