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Hamburger Hafen: Geschäftsführer von Tollerort-Terminal verlässt Unternehmen


Hamburger Hafen
Geschäftsführer von Terminal Tollerort verlässt Unternehmen

Von dpa
30.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Containerterminal TollerortVergrößern des BildesEin Cosco-Containerschiff am Terminal Tollerort (Archivbild): (Quelle: Jonas Walzberg/dpa/dpa-bilder)
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An diesem Containerterminal wollte sich der chinesische Konzern Cosco beteiligen – nun wird der bisherige Geschäftsführer seinen Posten verlassen.

Der Geschäftsführer des wegen der geplanten chinesischen Beteiligung bundesweit bekannt gewordenen Hamburger Containerterminals Tollerort verlässt das Unternehmen. Ein Sprecher des Hafenlogistikers HHLA sagte am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur, sein Weggang Ende Oktober habe absolut nichts mit dem geplanten Einstieg des chinesischen Cosco-Konzerns zu tun. Dies sei vielmehr bereits vor längerer Zeit im beiderseitigen Einvernehmen entschieden worden.

Der Geschäftsführer habe "den Wunsch geäußert, eine neue berufliche Aufgabe außerhalb der HHLA annehmen zu wollen", sagte eine Sprecherin der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) dem NDR und WDR, die zuvor darüber berichtet hatten. Der 57-Jährige ist nach HHLA-Angaben bereits seit vielen Jahren im Unternehmen und seit 2019 Geschäftsführer des Containerterminals Tollerort. Man sei ihm "sehr dankbar" für das, was er in verschiedenen Funktionen in der HHLA geleistet habe, hieß es.

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Das Bundeskabinett hatte sich vergangene Woche im Streit um den Einstieg des chinesischen Staatskonzerns Cosco auf einen Kompromiss verständigt. Demnach wurde eine sogenannte Teiluntersagung beschlossen, wodurch die Chinesen nur einen Anteil unterhalb von 25 Prozent an dem Containerterminal Tollerort erwerben dürfen. Ein weitergehender Erwerb oberhalb dieses Schwellenwerts werde untersagt. Cosco wollte ursprünglich einen Anteil von 35 Prozent erwerben.

Zudem seien Sonderrechte untersagt worden. Damit werde eine strategische Beteiligung am Terminal verhindert und der Erwerb auf eine reine Finanzbeteiligung reduziert. Grund für die Teiluntersagung sei, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit vorliege. Die Schwelle von 25 Prozent könne auch künftig nicht ohne ein neues Investitionsprüfverfahren überschritten werden. Cosco werde zudem unter anderem untersagt, sich vertraglich Vetorechte bei strategischen Geschäfts- oder Personalentscheidungen einräumen zu lassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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