t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHamburg

"Reichsbürger"-Prozess in Lüneburg: Freiheitsstrafe für 61-Jährige


Urteil noch nicht rechtskräftig
Freiheitsstrafe für Frau aus "Reichsbürger"-Szene

Von dpa
Aktualisiert am 23.11.2022Lesedauer: 1 Min.
61-Jährige aus «Reichsbürger»-Szene vor GerichtVergrößern des BildesDie Angeklagte (r.) steht im Saal vom Landgericht neben ihrem Verteidiger: Sie legte bereits am ersten Prozesstag ein Geständnis ab. (Quelle: Philipp Schulze/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Sie engagierte sich für einen verbotenen rechtsextremen Verein und gab sich als Rechtsanwältin aus. Jetzt wurde eine 61-Jährige in Lüneburg verurteilt.

Wegen einer Reihe von Straftaten ist eine 61-Jährige aus der sogenannten "Reichsbürger"-Szene zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Lüneburg folgte damit am Dienstag der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass die Frau den organisatorischen Zusammenhalt des verbotenen Vereins "Geeinte deutsche Völker und Stämme" förderte, mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System zu errichten. Der Verein wird der extremistischen "Reichsbürgerbewegung" zugerechnet, seine Ideologie richtet sich gegen Ausländer und Juden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, sagte eine Gerichtssprecherin.

Lüneburg: 61-Jährige legte Geständnis ab

Am ersten Prozesstag hatte die 61-Jährige ihre umfangreichen Tätigkeiten eingeräumt. So gab sie zu, sich unter falschem Namen als Rechtsanwältin ausgegeben zu haben. Sie erkenne die staatlichen Systeme nicht an und sehe die Bundesrepublik als Firma. Unter anderem stellte sie sogenannte Lebendurkunden für 200 Euro als Alternative zu Personalausweisen für ihre Anhänger aus. Die Frau sitzt seit Mai in Untersuchungshaft.

Sie musste sich auch wegen des Verwendens und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen verantworten. In der Verhandlung hatte sie gesagt, sie sei gegen jede Gewalt.

Nach Angaben der Gerichtssprecherin hatte der Verteidiger kein konkretes Strafmaß gefordert. Er habe die Kammer gebeten, zu berücksichtigen, dass seine Mandantin aus tiefster Überzeugung gehandelt habe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website