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Hamburg: Gericht spricht Gewalttäter frei, obwohl selbst Verteidiger Strafe forderte


Schuldunfähigkeit möglich
Gericht spricht Cuttermesser-Angreifer frei

Von dpa
05.12.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Hamburger Landgericht hat einen Mann freigesprochen, obwohl selbst dessen Verteidiger eine Strafe wegen versuchten Totschlages gefordert hatte.

Das Landgericht Hamburg hat einen 38 Jahre alten Mann vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Das Gericht habe am Montag eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht ausschließen können, teile ein Gerichtssprecher mit. In einem solchen Fall muss der Angeklagte laut Gesetz frei gesprochen werden. Der Mann soll in der Nacht zum 1. Januar 2021 in Hamburg-Neuwiedenthal einen Mann mit einem Cuttermesser am Hals verletzt haben.

Nach Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen könne ein Drogenmix die Ursache gewesen sein, dass der Angeklagte geglaubt habe, von seinem Kontrahenten gehe etwas Böses aus. Für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt habe der Sachverständige aber keine Anhaltspunkte gesehen, sagte der Gerichtssprecher.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten beantragt. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe wegen versuchten Totschlages im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gefordert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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