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Messerattacke von Brokstedt: Zweifel an Staatenlosigkeit von Ibrahim A.


Messerangriff von Brokstedt
Tatverdächtiger Ibrahim A.: Haben die Behörden versagt?

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 01.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Tote und Verletzte bei Messerattacke in ZugVergrößern des BildesEine Mitarbeiterin der Spurensicherung geht am Brokstedter Bahnhof über den Bahnsteig: Bei der Attacke in einem Regionalzug waren eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger getötet worden. (Quelle: Jonas Walzberg/dpa/dpa-bilder)
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Der 33-Jährige, der in einem Regionalzug zwei Menschen getötet haben soll, könnte seinen Schutzstatus verlieren. Ob er abgeschoben werden kann, ist dennoch fraglich.

Zur Staatsangehörigkeit des mutmaßlichen Täters von Brokstedt sind neue Fragen aufgetaucht. Nach früheren Angaben des schleswig-holsteinischen Innenministeriums handelt es sich bei Ibrahim A. um einen staatenlosen Palästinenser. Es habe jedoch keine formale Feststellung der Staatenlosigkeit durch die Behörden gegeben, sagte am Mittwoch ein Sprecher des Integrationsministeriums in Kiel. Das bestätigte die schleswig-holsteinische Integrationsministerin Aminata Touré am Nachmittag im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bezeichnete den mutmaßlichen Täter Ibrahim A. deshalb im Ausschuss nur noch als Palästinenser, nicht mehr als Staatenlosen. Touré räumte derweil Probleme in der Kommunikation der Behörden ein. Bestimmte Informationen aus Hamburg zu dem Mann seien nicht in Schleswig-Holstein angekommen, sagte sie. Beide Länder müssten sich die Frage stellen, ob sie nicht an einigen Stellen noch hätten nachhaken müssen.

Schutzstatus von Ibrahim A. wird wahrscheinlich zurückgenommen

Der in Gaza geborene Ibrahim A. reiste am 24. Dezember 2014 nach einer biografischen Übersicht der Stadt Kiel nach Deutschland ein. Ihm wurde sogenannter subsidiärer Schutzstatus zuerkannt. Das heißt, der Mann konnte Gründe vorbringen, warum man ihn nicht abschieben sollte. 2021 wurde gegen ihn ein Verfahren auf Rücknahme des subsidiären Schutzes eingeleitet.

Darüber ist nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge allerdings noch nicht entschieden worden. Als Grund nannte ein Abteilungsleiter vor dem Innen- und Rechtsausschuss, es sei nicht möglich gewesen, Ibrahim A. rechtliches Gehör zu geben, da dieser keinen festen Wohnsitz hatte. Auf Post an eine hinterlegte Adresse habe er nicht reagiert.

Hätte die Behörde Kenntnis von der Untersuchungshaft in Hamburg gehabt, wäre es ein Leichtes gewesen, sagte der Abteilungsleiter. Auch der Austausch mit der Ausländerbehörde in Kiel habe keine entsprechenden Hinweise ergeben. Nun, nach der Inhaftierung von Ibrahim A. nach der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg, könne rechtliches Gehör gewährt werden. Dann sei es wahrscheinlich, dass der Schutzstatus zurückgenommen wird.

Kann Ibrahim A. überhaupt abgeschoben werden?

Nach Angaben von Touré ist das Kieler Ausländeramt möglicherweise bis heute zuständig. Sie verstehe, dass sich viele Menschen die Frage stellten, ob ein Widerruf des Schutzstatus die Tat hätte verhindern können. "Man kann in diesem Bereich derzeit aber nur spekulieren." Auch eine Abschiebung des Mannes sei dann nur schwer möglich gewesen.

Eine direkte Überstellung nach Palästina sei nicht möglich, da es keine Flugverbindung gebe, sagte Touré. Er müsse über den Landweg über ein Nachbarland überstellt werden, das dem zustimmen müsse. Das bringe einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich, auch das Außenministerium müsse mit einbezogen werden. Aus Schleswig-Holstein sei noch nie jemand nach Palästina abgeschoben worden, so die Integrationsministerin.

Bei der Attacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg waren am 25. Januar eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger getötet worden. Fünf Menschen wurden verletzt. Gegen den mutmaßlichen Täter Ibrahim A. wurde Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und versuchten Totschlags in vier Fällen erlassen. Zuletzt stellte sich zudem heraus, dass seine Polizeiakte wohl umfangreicher ist, als bisher angenommen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Livestream aus dem Innen- und Rechtssauschuss
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