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Hamburger Bürgerschaftswahl 2020: Verfassungsgericht weist Beschwerde zurück


Hamburgisches Verfassungsgericht
Bürgerschaftswahl 2020: Prüfungsbeschwerde zurückgewiesen

Von dpa, afp, t-online
03.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Carl Cevin-Key CosteVergrößern des BildesCarl Cevin-Key Coste spricht auf dem Hamburger Landesparteitag: Der FDP-Politiker hatte die Hamburger Bürgerschaftswahl beanstandet. (Quelle: Jonas Walzberg/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der FDP-Politiker Carl Cevin-Key Coste ging bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg 2020 leer aus. Er wollte eine Neuauszählung erreichen.

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat eine Prüfungsbeschwerde eines FDP-Politikers gegen die Bürgerschaftswahl von 2020 zurückgewiesen. Die vom früheren Chef der Hamburger Jungliberalen, Carl Cevin-Key Coste, vorgebrachten Beanstandungen begründeten keine Wahlfehler, die die Gültigkeit der Wahl berühren würden, urteilte das Gericht am Freitag.

Damit sei auch keine Neuauszählung der Stimmen nötig. Zudem habe es keine Fehler bei der Auszählung der Stimmen gegeben, die Auswirkungen auf das Scheitern der FDP an der Fünf-Prozent-Hürde zur Folge gehabt haben könnten.

Die FDP war bei der Wahl knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert. Coste habe aber keine Zählfehler dargelegt, die darauf Auswirkungen haben könnten, erklärte das Gericht weiter. Sogenannte Mehrmandatswahlkreise mit drei bis fünf Sitzen hält das Gericht ebenso für zulässig wie die sogenannte Heilungsregelung. Dabei geht es um den Fall, dass jemand mehr als die möglichen fünf Stimmen für Kandidaten der Landeslisten abgibt – diese aber alle derselben Partei angehören. Dann werden fünf Stimmen der Landesliste zugerechnet.

Kritik an Öffentlichkeitsarbeit der Hamburgischen Bürgerschaft

Der frühere FDP-Kandidat hatte auch die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerschaft vor der Wahl gerügt, weil an einigen von der Bürgerschaft selbst finanzierten Veranstaltungsreihen nur Abgeordnete hätten teilnehmen dürfen. Dies habe aber alle Parteien gleichermaßen betroffen, erklärte das Gericht. Es sei auch nicht anzunehmen, dass die FDP die Fünfprozenthürde überwunden hätte, wenn statt eines FDP-Abgeordneten der Beschwerdeführer an den Veranstaltungen teilgenommen hätte.

Aus der Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 war die SPD mit 39,2 Prozent deutlich als stärkste Kraft hervorgegangen. Es folgten Grüne, CDU, Linkspartei und AfD. In Hamburg regiert seitdem eine Koalition aus SPD und Grünen unter dem Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Die nächste Bürgerschaftswahl steht 2025 an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur afp
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