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Hamburg: Zehn Jahre Haft für Corona-Betrüger


Bande in Hamburg verurteilt
Zehn Jahre Haft für Chef von Corona-Betrügern

Von t-online, mtt

01.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Das Landgericht Hamburg (Archivbild): Die Angeklagten hatten marode Firmen gekauft, um Corona-Hilfen beantragen zu können.Vergrößern des BildesDas Landgericht Hamburg (Archivbild): Die Angeklagten hatten marode Firmen gekauft, um Corona-Hilfen beantragen zu können. (Quelle: Bode/imago images)
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Fünf Bandenmitglieder standen in Hamburg vor Gericht. Sie hatten sich drei Millionen Euro an Corona-Hilfen ergaunert. Jetzt fielen die Urteile.

Das Landgericht Hamburg hat fünf Mitglieder einer Betrügergruppe zu teils empfindlichen Strafen verurteilt: Der Chef der Bande kassierte zehn Jahre Haft, der Buchhalter acht. Zwei weitere Angeklagte müssen für sieben und fünf Jahre ins Gefängnis. Einzig die Frau des Bandenbosses kam mit Bewährung davon. Ihr nahm das Gericht die im Prozess geäußerte Reue ab, sie wurde wegen Beihilfe verurteilt.

Die Urteile fielen am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Hauptangeklagten und zwei Mittätern gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetrug in 80 Fällen vorgeworfen. Sie hatten demnach zwischen April und Oktober 2021 insgesamt etwa 12,5 Millionen Euro beantragt. Drei Millionen Euro strichen sie laut Gericht auch tatsächlich ein, dann wurden die Behörden misstrauisch.

Hamburger Richter: Es war ein "fast perfektes Verbrechen"

Der Vorsitzende Richter attestierte den Verurteilten, "ein fast perfektes Verbrechen" begangen zu haben. Sie hatten zu Beginn der Pandemie marode Firmen gekauft, dort junge und unerfahrene Geschäftsführer als Strohmänner installiert – und dann unberechtigt Corona-Soforthilfe beantragt.

Bei abgehörten Telefongesprächen kam laut Urteil heraus, dass die Bande vorsätzlich handelte. Der 34 Jahre alte Anführer wurde in Telefonaten "Chef" genannt.

Strafmaß soll abschrecken

Die hohe Strafe von acht Jahren für den Buchhalter, der wie die Frau des Chefs wegen Beihilfe verurteilt wurde, begründete das Gericht mit der erforderlichen Generalprävention. Das Strafmaß müsse abschreckend wirken.

Der 48-Jährige habe eine Schlüsselstellung innegehabt. Von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern könne erwartet werden, dass sie grundsätzlich ehrlich handelten. Der Buchhalter bekam zudem ein dreijähriges Berufsverbot.

Die zu Unrecht eingestrichenen drei Millionen Euro müssen die Angeklagten nun zurückzahlen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • ndr.de: "Hohe Haftstrafen im Prozess um Betrug bei Corona-Hilfen"
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