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Nordfriesland: Zehnjähriger stirbt bei Hoverboard-Unfall


Autofahrerin unter Schock
Zehnjähriger stirbt bei Hoverboard-Unfall

Von t-online, mtt

29.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Hoverboard (Symbolbild): Das Board des Jungen soll mit einem zusätzlichen Sitz ausgestattet gewesen sein.Vergrößern des BildesHoverboard (Symbolbild): Das Board des Jungen soll mit einem zusätzlichen Sitz ausgestattet gewesen sein. (Quelle: Balabanova/imago images)
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Der Junge kam vom elterlichen Grundstück, als ihn eine Autofahrerin erfasste. Die Retter konnten nichts mehr für ihn tun.

Im Landkreis Nordfriesland ist am Montagvormittag ein zehnjähriges Kind bei einem Unfall ums Leben gekommen. Wie die Polizeidirektion Flensburg am Dienstag mitteilte, war der Junge ersten Ermittlungen zufolge gegen 11.10 Uhr auf einem Hoverboard vom elterlichen Grundstück gefahren.

Zu diesem Zeitpunkt sei eine 29 Jahre alte Autofahrerin auf der Straße unterwegs gewesen. Sie habe das Kind mit ihrem Wagen erfasst.

Polizei Flensburg: Autofahrerin erleidet Schock

Es sei noch versucht worden, den Zehnjährigen zu reanimieren. Aber jeder Wiederbelebungsversuch sei gescheitert.

Angehörige und Zeugen mussten laut Polizei von Notfallseelsorgern betreut werden. Die Autofahrerin erlitt einen Schock und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Zur genauen Klärung der Unfallursache beantragte die Staatsanwaltschaft die Einsetzung eines Sachverständigen. Der Unfall ereignete sich in dem 675-Einwohner-Ort Braderup. Die Autofahrerin kam mit ihrem Kombi aus Richtung Dorfstraße und stieß auf der Norderstraße in Richtung Uphusum mit dem Jungen zusammen. Die Norderstraße musste für mehrere Stunden gesperrt werden.

Das sind Hoverboards

Hoverboards sind zweirädrige Fahrzeuge, ähnlich wie Segways lassen sie sich durch Gewichtsverlagerung steuern. Im Gegensatz zu Segways verfügen Hoverboards aber über keine Lenkstange. Das Hoverboard des Jungen soll mit einem zusätzlichen Sitz ausgestattet gewesen sein.

Eigentlich dürfen Hoverboards nur im "abgegrenzten nicht öffentlichen Verkehr" bewegt werden, wie der ADAC betont, also beispielsweise auf abgetrennten oder abgesperrten Innenhöfen oder dem eigenen Grundstück. Der Grund sei, dass motorisierte Fortbewegungsmittel, die schneller als 6 km/h sind, eine Betriebserlaubnis für öffentliche Straßen benötigen. Diese würden Hoverboards aber nicht bekommen, weil sie normalerweise weder einen Sitz, einen Lenker, Bremsen noch Beleuchtung haben.

Verwendete Quellen
  • pressemitteilung.de: Mitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 29. August 2023
  • adac.de: "Hoverboard und Elektro-Skateboard: Das gilt im Straßenverkehr"
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