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Hamburg/Düsseldorf: Linken-Politikerin rechtswidrig festgesetzt?


Vorfall am Düsseldorfer Flughafen
Hamburgs Parlamentspräsidentin verurteilt Özdemirs Festsetzen

Von dpa
Aktualisiert am 13.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Cansu Cansu Özdemir (Die Linke), Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete (Archivbild): Die Festsetzung der Politikerin sorgt für Kritik in Hamburg.Vergrößern des BildesCansu Özdemir (Die Linke), Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete (Archivbild): Die Festsetzung der Politikerin sorgt für Kritik in Hamburg. (Quelle: Koall/dpa-bilder)
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Eine Linken-Politikerin aus Hamburg ist kurz vor der Abreise in den Irak von Polizisten in Düsseldorf festgesetzt worden. Hamburgs Parlamentspräsidentin Veit hält den Vorgang für rechtswidrig.

Hamburgs Parlamentspräsidentin Carola Veit hat mit Befremden auf das Festsetzen der Vorsitzenden der Linken-Bürgerschaftsfraktion, Cansu Özdemir, am Düsseldorfer Flughafen reagiert.

Nach den bisherigen Informationen dürften die Maßnahmen der Bundespolizei rechts- beziehungsweise verfassungswidrig gewesen sein, erklärte Veit am Samstagabend. Sie kündigte an, dass sich "mit Sicherheit" auch das parlamentarische Kontrollgremium in Hamburg mit dem Vorgang beschäftigen werde.

Die Bundespolizei hatte Özdemir am Samstag über Stunden festgesetzt und die aus 19 Personen bestehende Gruppe einer "intensiven grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle" unterzogen. Die Linken-Politikerin wollte als Teil einer "Friedensdelegation" in die Hauptstadt der kurdischen Autonomiegebiete im Irak, Erbil, fliegen.

Polizei sah mögliche Gefährdung

Anlass sei gewesen, "dass wir nicht ausschließen konnten, dass von Personen dieser Gruppe Gefährdungen ausgehen könnten, die die Sicherheitsbelange der Bundesrepublik Deutschland im Ausland nachhaltig schädigen könnten". Welcher Art diese Gefährdungen sein könnten, sagte die Polizeisprecherin nicht.

Parlamentspräsidentin Veit forderte eine zügige Aufklärung der Angelegenheit. Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Verfassung der Hansestadt dürfen Abgeordnete während der Dauer ihres Mandats weder verhaftet noch in sonstiger Weise in ihrer Freiheit und in der Ausübung ihres Mandats behindert werden – "es sei denn, sie werden bei der Ausübung einer Straftat oder spätestens im Laufe des folgenden Tages festgenommen", erklärte Veit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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