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Hamburg: Staatsschutz durchsucht Wohnungen wegen Verdachts auf Hasskriminalität


Bekämpfung der Hasskriminalität
Staatsschutz durchsucht Wohnungen in Hamburg

Von t-online
30.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug (Symbolbild): Wohnungen von fünf Menschen wurden durchsucht.Vergrößern des BildesBlaulicht auf einem Einsatzfahrzeug (Symbolbild): Wohnungen von fünf Menschen wurden durchsucht. (Quelle: teamwork/imago-images-bilder)
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Hakenkreuze, Bilder von Adolf Hitler und weitere volksverhetzende Inhalte: Weil mehrere Personen in Hamburg derartiges Material an WhatsApp-Gruppen verschickt haben sollen, waren sie ins Fadenkreuz der Polizei geraten.

In Hamburg haben Ermittler der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes mehrere Wohnungen durchsucht. Dabei sollten Verbrechen von Hasskriminalität aufgedeckt werden. Die durchsuchten Personen standen alle im Verdacht, Kennzeichen von ordnungswidrigen Organisationen, wie Hakenkreuze oder ähnliches zu verwenden.

Ein 32-jähriger Mann aus Iserbrook, eine 53-jährige Frau aus Billstedt und ein 16-Jähriger aus Eimsbüttel sollen Hakenkreuze, Hitler-Bilder und volksverhetzende Inhalte versendet haben. Gegen einen 28-jährigen Deutschen aus Bramfeld wird ermittelt, weil er bei Facebook ein Profilbild mit SS-Symboliken veröffentlicht hatte. Ein weiterer Mann, ein 67-Jähriger aus Wandsbek soll volksverhetzende Inhalte in einem russischen Netzwerk verbreitet haben.

Beweise sichergestellt

Bei den Durchsuchungen wurden bei dem 28-Jährigen neben einer SS-Uniform und diversen NS-Devotionalien auch mehrere Schusswaffen und Messer sichergestellt. Gegen ihn wird nun auch wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Schusswaffengesetz ermittelt.

Die Ermittlungen und die Auswertungen der Beweismittel dauern noch an. Um der Verbreitung derartiger Inhalte keine Chance zu geben, bittet die Polizei darum, dass sie die Bürger und Bürgerinnen an der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz beteiligen. Hasspostings können und sollen sowohl bei der Polizei als auch beim Anbieter der sozialen Netzwerke gemeldet werden.

Verwendete Quellen
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