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Gerichtsprozess in Hamburg: Klinik muss Samen eines Toten an Frau abgeben


Gerichtsprozess in Hamburg
Klinik muss Samen eines Toten an Frau abgeben

Von dpa
Aktualisiert am 15.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel (Symbolbild): Die Frau darf nun auch nach Verscheiden ihres Mannes ein Kind mit dessen DNA bekommen.Vergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel (Symbolbild): Die Frau darf nun auch nach Verscheiden ihres Mannes ein Kind mit dessen DNA bekommen. (Quelle: Rainer Unkel/imago-images-bilder)
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Künstliche Befruchtung mit dem Sperma eines toten Mannes? Das soll laut Oberlandesgericht nun in einem speziellen Fall möglich sein. Die Frau eines Verstorbenen hatte darauf geklagt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine Hamburger Klinik zur Herausgabe einer Samenspende eines gestorbenen Mannes verpflichtet. Der Spender und seine Lebensgefährtin hatten zu Lebzeiten einen Vertrag mit einer Kinderwunschklinik in Madrid geschlossen. Demnach sollten Eizellen der Frau mit dem Samen befruchtet werden, wie ein Gerichtssprecher erklärte.

Die Hamburger Klinik, bei der sich die tiefgefrorenen Keimzellen befanden, hatte deren Herausgabe abgelehnt und sich dabei auf das Embryonenschutzgesetz berufen. Dieses verbietet die Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen eines Verstorbenen. Die Klinik fürchtete, sich der Beihilfe schuldig zu machen, erklärte der Anwalt der Frau am Mittwoch.

Hamburg: Wohl des noch nicht gezeugten Kindes nicht beeinträchtigt

Das Oberlandesgericht stellte jedoch fest, dass der Mann vor seinem Tod den Lagerungsvertrag mit der Hamburger Klinik gekündigt und in die geplante künstliche Befruchtung eingewilligt hatte. Die Richter argumentierten nach Angaben des Sprechers, das deutsche Verbot diene dem Selbstbestimmungsrecht des Spenders und der Spenderin der Keimzellen. Dieses Recht und auch das Wohl des noch nicht gezeugten Kindes würden in dem Fall aber nicht beeinträchtigt. Das Gericht erließ am 11. November eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren. In erster Instanz vor dem Landgericht war die Frau mit ihrer Klage unterlegen.

Der Mann litt nach Angaben des Anwaltes der Frau an Krebs und musste sich einer Chemotherapie unterziehen. Er hatte die Spermaprobe einfrieren lassen, um nach einer erfolgreichen Behandlung Vater werden zu können. Die Bestrahlung sei aber nicht erfolgreich verlaufen. Darum hatte er den Vertrag mit der Hamburger Klinik wenige Tage vor seinem Tod gekündigt. Seine Lebensgefährtin hatte das Gericht im Eilverfahren angerufen, weil auch Spanien die künstliche Befruchtung nur bis zu einem Jahr nach dem Tod des Spenders erlaubt.

Die Gerichtsentscheidung sei rechtskräftig, sagte Anwalt Prof. Oliver Tolmein. "Das Sperma ist nicht mehr in Deutschland. Die Fakten sind geschaffen." Der Fachanwalt für Medizinfragen sprach von einer "bemerkenswerten Entscheidung". In einem ähnlichen Fall vor einigen Jahren habe ein Münchener Gericht die Herausgabe von Sperma nach dem Tod des Spenders abgelehnt. "Das ist ein relativ großer Sprung nach vorn", sagte Tolmein über den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Er plädierte für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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