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Hamburg: Maskenpflicht an Schulen entfällt – Testpflicht bleibt


Weitere Lockerungen
Maskenpflicht an Schulen entfällt – Testpflicht bleibt

Von dpa
Aktualisiert am 29.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Federtasche mit Mundschutzmaske (Symbolbild): Bald ist das Tragen der Maske eine freiwillige Entscheidung der SchülerInnen.Vergrößern des BildesFedertasche mit Mundschutzmaske (Symbolbild): Bald ist das Tragen der Maske eine freiwillige Entscheidung der SchülerInnen. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
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Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt Hamburger Schülern künftig selbst überlassen. Verpflichtend sind aber weiterhin die regelmäßigen Corona-Tests an den Schulen – auch für Geimpfte und Genesene.

Hamburgs Schülerinnen und Schüler müssen von kommender Woche an keine Corona-Schutzmasken mehr tragen. Dann dürfen auch wieder alle Personen, insbesondere die Sorgeberechtigten, wie vor der Pandemie die Schulgelände betreten, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Schreiben der Schulbehörde an alle Schulleitungen.

Anders als in zwölf anderen Bundesländern bleibe die Pflicht zu zwei Corona-Tests pro Woche aber vorerst bestehen. Auch die Regelungen zum regelmäßigen Lüften der Klassenräume gälten weiter. Parallel dazu seien die mobilen Luftfilter weiter einzusetzen.

Hamburg: Jeder darf, niemand muss mehr Maske tragen

"Das Tragen einer Maske in der Schule ist ab dem 1. Mai eine individuelle Entscheidung jedes Einzelnen, der wir mit Respekt begegnen und die von niemandem verhindert oder erzwungen werden darf", heißt es in dem Brief. Das gelte nicht nur für Schülerinnen und Schüler und die Schulbeschäftigten, sondern auch für alle anderen Personen, die die Schule betreten. "Es kann keine Gremienbeschlüsse oder Ähnliches geben, die die Maskenpflicht in Schule oder einzelnen Lerngruppen verpflichtend vorsehen."

Die Testpflicht bleibe dagegen bestehen – und zwar auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, das am Mittwoch dem Eilantrag zweier geimpfter Schüler gegen die Masken- und Corona-Testpflicht an Schulen stattgegeben hatte, werde derzeit noch von der Schulbehörde geprüft.

Beim Umgang mit Krankheitssymptomen gelte künftig nicht mehr jeder Schnupfen und jede Unpässlichkeit als Zeichen für eine Corona-Infektion, das bislang unmittelbar zum Ausschluss von der Teilnahme am Schulleben geführt hat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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