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Streit um Öl auf Mittellandkanal: Bundesrepublik muss Hannover Tausende Euro zahlen


Jahrelanger Streit
Deutschland muss der Stadt Hannover 15.000 Euro zahlen

Von t-online, EP

18.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Schiff auf dem Mittellandkanal in Hannover (Archivbild): Seit mehreren Jahren hatte sich die Bundesrepublik geweigert, die Kosten für den Einsatz zu übernehmen.Vergrößern des BildesEin Schiff auf dem Mittellandkanal in Hannover (Archivbild): Seit mehreren Jahren hatte sich die Bundesrepublik geweigert, die Kosten für den Einsatz zu übernehmen. (Quelle: Tobias Wölki/imago-images-bilder)
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Ein Ölteppich auf dem Mittellandkanal bei Hannover hat im Jahr 2016 für einen großen Einsatz der Feuerwehr gesorgt. Nun hat ein Gericht entschieden, wer die Kosten tragen muss: die Bundesrepublik.

Ein Großaufgebot der Feuerwehr in Hannover war am 2. Oktober 2016 im Einsatz, um einen Ölteppich auf dem Mittellandkanal zu entfernen. Eine Passantin hatte den Film entdeckt und die Einsatzkräfte alarmiert.

Über dreißig Feuerwehrleute, vier Einsatzleitwagen, vier Hilfeleistungs- und Löschfahrzeuge, ein Lastkraftwagen und ein Gerätewagen mit Mehrzweckboot zum Einsatzort waren zu dem 200 Meter langen Teppich ausgerückt – kein günstiger Einsatz für die Stadt.

Hannover: Bundesrepublik lehnt Kostenübernahme ab

14.890,55 Euro sollte der Rettungseinsatz für das Gewässer kosten. Diesen Betrag stellte die Stadt Hannover in Folge der Aktion dem Bund in Rechnung. Der Grund: Der Kanal ist eine Bundeswasserstraße und ist somit Eigentum des Bundes. Dieser hatte laut Angaben der "NP" die Übernahme der Kosten fünf Jahre lang abgelehnt. Dabei berief er sich auf § 4 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes.

Demnach sei ein Fließgewässer nicht eigentumsfähig und der Bund könne folglich nicht als Eigentümer des verunreinigten Wassers für dessen Zustand verantwortlich sein. In Ermangelung der tatsächlichen Sachherrschaft des Bundes über das Gewässer könne auch aus dieser keine Zustandsverantwortlichkeit hergeleitet werden.

Verwaltungsgericht Hannover entscheidet gegen Bundesrepublik

Nun hat das hannoversche Verwaltungsgericht im Sinne der niedersächsischen Hauptstadt entschieden: Der Bund muss zahlen.

Die Bundesrepublik sei Eigentümerin des Gewässerbettes des Mittellandkanals nach § 4 Abs. 1 Satz 1 WHG und deshalb als Inhaberin der tatsächlichen Sachherrschaft über das im Gewässerbett fließende und damit auch über das verunreinigte Wasser anzusehen. Sie stehe in einer besonderen Nähebeziehung zur "fließenden Welle", die für die Zustandsverantwortlichkeit konstitutiv sei.

Verwendete Quellen
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