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Hannover: Prozessauftakt nach Mord an Sexarbeiterin


Prozessauftakt in Hannover
Zwei Männer wegen Mord an Sexarbeiterin angeklagt

Von dpa
Aktualisiert am 21.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Hinweisschild auf das Landgericht Hannover (Symbolbild): Zwei Männer müssen sich wegen dem Mord an einer Sexarbeiterin vor Gericht verantworten.Vergrößern des BildesEin Hinweisschild auf das Landgericht Hannover (Symbolbild): Zwei Männer müssen sich wegen dem Mord an einer Sexarbeiterin vor Gericht verantworten. (Quelle: localpic/imago-images-bilder)
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Zwei Männer müssen sich vor dem Landgericht Hannover wegen Mordes an einer Sexarbeiterin verantworten. Sie sollen die alleinstehende Frau nach ihrem Tod außerdem beraubt haben.

Weil sie eine Sexarbeiterin ermordet haben sollen, müssen sich zwei Männer von diesem Montag an vor dem Landgericht Hannover verantworten. Laut Anklage sollen sie im September 2021 als angebliche Kunden das Wohnungsbordell der Frau betreten haben, um sie auszurauben.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft verletzten die 1986 und 1996 geborenen Männer die 53-Jährige am Kopf und würgten sie. Im Anschluss daran sollen sie die Frau gefesselt und geknebelt haben, um die Räume nach Wertgegenständen zu durchsuchen. Mit Bargeld in Höhe von 950 Euro, Münzgeld und einem Handy sollen sie die Wohnung in Hannover-Stöcken verlassen haben. Die Frau starb durch Ersticken.

Ein Nachbar aus dem Mehrfamilienhaus hatte die gefesselte Getötete in ihrer Wohnung entdeckt und die Polizei alarmiert. Wenige Tage später wurde ein 25-Jähriger als Tatverdächtiger im Raum Hildesheim festgenommen.

Hannover: Angeklagte sitzen in U-Haft

Ihm waren die Ermittler mit Hilfe von Telefondaten auf die Spur gekommen. Ende September wurde dann auch der 35-Jährige im Raum Hildesheim gefasst. Er gab zunächst an, zwar an der Tür, aber nicht in der Wohnung der 53-Jährigen gewesen zu sein. Wie die Polizei damals berichtete, lebte die Frau allein.

Beide Angeklagte befinden sich nach Gerichtsangaben in Untersuchungshaft. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet Mord aus Heimtücke, aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat, also des Raubes mit Todesfolge.

Für den ersten Prozesstag sind noch keine Zeugen geladen. Insgesamt wurden zehn Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 17. Mai gesprochen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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