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Brandenburg will Corona-Regeln bis 20. März lockern


Potsdam
Brandenburg will Corona-Regeln bis 20. März lockern

Von dpa
22.02.2022Lesedauer: 2 Min.
FFP2-MaskeVergrößern des BildesEine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Knapp zwei Jahre nach den ersten Beschränkungen lockert Brandenburg die Corona-Regeln in drei Schritten weitgehend. Ab Mittwoch (23. Februar) werden die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben und in Gaststätten gilt statt 2G plus mit Test und Boosterimpfung nur noch die 2G-Regel, wie das Kabinett am Dienstag in Potsdam beschloss. Für Demonstrationen fallen die Obergrenze und die Maskenpflicht weg.

Ab 4. März gilt die 3G-Regel auch in Gaststätten, Theatern und Kinos. Ab 20. März sollen alle tiefgreifenden Beschränkungen fallen, wenn die Lage in Krankenhäusern das zulässt - die Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen und der Mindestabstand sollen aber bleiben.

"Wir können uns in den nächsten Tagen und Wochen auf neue Freiheiten freuen", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). "Es ist verantwortbar aus Sicht der Landesregierung." Woidke riet aber weiter zu Augenmaß. Brandenburg habe die Beschlüsse von Bund und Ländern eins zu eins umgesetzt. Das sei ein Weg der Besonnenheit und Klugheit. Er bitte diejenigen um Nachsicht, die sich noch weitere Lockerungsschritte gewünscht hätten, sagte Woidke.

23. FEBRUAR: Die Kontaktbeschränkungen für private Treffen von Geimpften und Genesenen werden aufgehoben. Bisher durften sich nur bis zu zehn geimpfte oder genesene Menschen treffen. Ungeimpfte dürfen sich weiter nur mit bis zu zwei Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Der Besuch beim Friseur ist ab Mittwoch mit Negativtest möglich, dann gilt statt 2G die 3G-Regel. In Gaststätten können Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren ohne Test, die 2G-plus-Regel entfällt.

Für Demonstrationen entfallen die Obergrenze der Teilnehmerzahl und die Maskenpflicht, ein Mindestabstand ist aber weiter vorgeschrieben. Für Theater und Kinos gilt weiter die 2G-Regel mit Maske drinnen, draußen gilt 3G. Volksfeste sind wieder möglich. In Museen, Freizeitparks und Zoos ist drinnen nur noch die FFP2-Maske nötig. Für Krankenhäuser und Pflegeheime fallen die Einschränkungen für Besuche weg.

4. MÄRZ: In Gaststätten ist der Besuch für Geimpfte und Genesene, aber auch für Ungeimpfte mit negativem Corona-Test (3G) möglich. Für Hotels gilt ebenfalls die 3G-Regel, nicht mehr 2G. In Kinos und Theatern ist drinnen wie draußen ein Zutritt auch mit Test (3G-Regel) möglich. Diskotheken und Clubs können mit 2G plus - also für Geimpfte und Genesene mit Booster oder zusätzlichem Test - wieder öffnen. Das gilt auch für Festivals. In Sporthallen, Schwimmbädern und Fitnesscentern ist drinnen die 3G-Regel vorgesehen, nicht mehr 2G. Draußen ist für alle Sportarten dann kein Nachweis mehr nötig.

Die Corona-Inzidenz in Brandenburg sank zuletzt leicht, lag aber noch auf dem zweithöchsten Wert in Deutschland. Sie betrug am Dienstag 1616,1, wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilte. Nur Bayern meldete eine höhere Inzidenz. In den Landkreisen Barnim, Prignitz und Potsdam-Mittelmark lag nach Angaben des Gesundheitsministeriums die Sieben-Tage-Inzidenz über einem Wert von 2000.

Der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten nahm etwas auf 10,1 zu (Stand Montag). Die Warnampel schaltete dabei von Grün wieder auf Gelb. Im gelben Bereich liegt auch die Zahl neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 je 100.000 Einwohner in einer Woche. Sie stieg auf 4,9, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.

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