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Landtagsabgeordnete wollen mehr Einfluss auf die Richterwahl


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Landtagsabgeordnete wollen mehr Einfluss auf die Richterwahl

Von dpa
04.06.2021Lesedauer: 3 Min.
Tobias Koch (CDU)Vergrößern des BildesTobias Koch (CDU), Fraktionsvorsitzender im schleswig-holsteinischen Landtag, spricht während einer Landtagssitzung. (Quelle: Carsten Rehder/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die Regierungsfraktionen sowie SPD und SSW wollen mehr Einfluss der Politik bei der Auswahl von Richtern in Schleswig-Holstein erhalten. Der Richterwahlausschuss habe in der Rechtsauslegung des Oberverwaltungsgerichts keine Entscheidungsfreiheit mehr, sagte CDU-Fraktionschef Tobias Koch. Stattdessen könne das Gremium nur noch beste Beurteilungen bestätigen.

Bislang ist die in Artikel 33 des Grundgesetzes verankerte Bestenauslese Grundlage für die Beförderung. Als Basis dafür dienen die Beurteilungen durch die Gerichtspräsidenten. In der Regel sitzen im Richterwahlausschuss acht Landtagsabgeordnete, drei Richter und ein Anwalt. Entscheidungen muss das Gremium mit Zweidrittelmehrheit treffen.

CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW wollen das Prinzip der Bestenauslese aufweichen. Der Richterwahlausschuss prüfe, ob die Bewerber die persönlichen Voraussetzungen für dieses Amt besitzen und ob die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dann aber heißt es im Gesetzentwurf zur Bestenauslese: "Bei seiner Wahlentscheidung lässt es sich von Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes leiten."

Der FDP-Innenpolitiker Jan Marcus Rossa - selbst Jurist - betonte, die Liberalen sähen nach anfänglicher Kritik die Notwendigkeit einer Reform. Mit der Formulierung habe er aber "Bauchschmerzen". Sollten in der Anhörung zur Gesetzesreform verfassungsrechtliche Bedenken aufkommen, stünde möglicherweise der Richterwahlausschuss ganz in Frage. Sollte Ergebnis sein, dass am Ende doch die Beurteilungen der Präsidialrichter für die Auswahl maßgeblich seien, "dann sollte man erneut darüber nachdenken, den Richterwahlausschuss abzuschaffen".

SPD-Fraktionschef Ralf Stegner versicherte, es sei nicht geplant, politschen Einfluss auf die Richterauswahl zu nehmen. Im Gegensatz zu den Vorwürfen aus der Richterschaft sei es nie die Absicht gewesen, die Bestenauslese in Frage zu stellen, sagte Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben. "Die Frage ist ja tatsächlich nur: Wer oder was ist das Beste oder die oder der Beste?"

Präziser wurde SSW-Fraktionschef Lars Harms. Mit Hinweis auf Richter an Sozialgerichten, die mit Menschen mit Migrationshintergrund zu tun hätten, sagte er: "Das wäre für mich ein Kriterium, dass er Sprache und Kultur dieser Menschen kennt." Das wäre wichtig, komme aber möglicherweise in der Beurteilung nicht vor. "Wenn jemand dann irgendwann zwischen zwei Familien mit Migrationshintergrund vermitteln soll als Richter, dann ist es gut, wenn dieser Richter einen Migrationshintergrund hat oder andere Erfahrungen hat mit den Menschen."

Lediglich die AfD ist gegen die Pläne. "Die geplante Abschaffung der Bestenauslese als Auswahlkriterium bei der Besetzung von Richterstellen führt zu einem weiter zunehmenden Einfluss der Politik auf die Justiz", warnte der AfD-Abgeordnete Jörg Nobis. "Das lehnen wir ab: Die fachliche Qualifikation muss das entscheidende Kriterium sein." Bereits heute sei der Einfluss der Politik auf die Justiz zu groß.

Die Richterverbände im Land kritisierten die Pläne bereits im Februar. Nach Ansicht der Vorsitzenden des Richterverbands, Christine Schmehl, ist das Bestenprinzip "nicht irgendeine theoretische Floskel", sondern von elementarer Bedeutung für das Vertrauen in die Justiz. "Richterinnen und Richter sollen sich bei ihrer Arbeit darauf verlassen können, dass sie allein nach ihren Leistungen bewertet werden." Die gesetzliche Regelung habe sich bewährt. "Es ist daher vollkommen unklar, warum nun diese Änderung in Kraft gesetzt werden soll. Die sich aufdrängende Frage, welche anderen Kriterien denn Berücksichtigung finden sollen, steht unbeantwortet im Raum." Aktuell wollte sich der Verband am Freitag nicht zu den Plänen äußern.

Auch die Neue Richtervereinigung hatte das Vorhaben zuvor kritisiert. Die Abkehr von der Bestenauswahl hätte vor allem "katastrophale Auswirkungen" auf die Legitimität der Auswahl von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und würde einen "erheblichen Vertrauensverlust" auf Seiten von Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit zur Folge haben, hieß es im Februar.

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