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Erstes Missbrauchsopfer verklagt Erzbistum Köln auf 750.000 Euro Schmerzensgeld


10 Jahre Qualen
Missbrauchsopfer verklagt Erzbistum Köln auf 750.000 Euro Schmerzensgeld

Von t-online
05.08.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein erstes Missbrauchsopfer klagt auf Schmerzensgeld: Er will 750.000 Euro vom Erzbistum Köln.Vergrößern des BildesEin erstes Missbrauchsopfer klagt auf Schmerzensgeld: Er will 750.000 Euro vom Erzbistum. (Quelle: Christine Bärlocher/imago images)
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Als Kind wurde er in den 1970er-Jahren hunderte Male von einem Kölner Priester missbraucht. Nun klagt Georg Menne gegen das Erzbistum Köln.

Über zehn Jahre musste Georg Menne als kleiner Junge Qualen erleiden. Erst jetzt hat er den Mut, gegen das Erzbistum Köln zu klagen. Er wirft den Verantwortlichen vor, die Bistumsleitung habe ihre Amtspflichten verletzt. Sie habe seiner Meinung nach den Missbrauch von Priester Erich J. verhindern können, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger".

Man hätte den Priester nur rechtzeitig aus dem Verkehr ziehen müssen, sagte der heute 62-Jährige dem WDR. Sein Anwalt Eberhard Lütjohann sieht eine "mittelbare Mittäterschaft" durch Unterlassen. Somit hafte das Erzbistum, sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Die Fragen nach einer Amtshaftung der kirchlichen Vorgesetzten habe das Missbrauchsgutachten nur unzureichend beantwortet, sagte er.

Köln: Priester habe Taten vor seinem Tod zugegeben

Eigentlich seien die Taten zwar verjährt, heißt es im WDR. Der Anwalt begründet die Klage aber mit der sogenannten Amtshaftung der Kirche als öffentlich-rechtliche Institution. Am Freitag solle die Klage eingereicht werden.

Der inzwischen verstorbene Priester Erich J. habe die Taten noch vor seinem Tod zugegeben. Es gehe um schweren Missbrauch in mindestens 320 Fällen. Der Ausgang dieses Rechtstreits könnte zum Präzedenzfall für weitere Betroffene von sexualisierter Gewalt werden.

Verwendete Quellen
  • Kölner Stadt-Anzeiger e-paper: "Erzbistum Mittäterschaft vorgeworfen" (kostenpflichtig)
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