t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Tödlicher Stich in Oberschenkel: Über sechs Jahre Haft


Köln
Tödlicher Stich in Oberschenkel: Über sechs Jahre Haft

Von dpa
06.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Landgericht KölnVergrößern des BildesAußenansicht des Landgerichts Köln. (Quelle: Oliver Berg/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Er stach einem 42-Jährigen in den Oberschenkel: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat das Kölner Landgericht einen 29-Jährigen zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Mann war ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Vor Gericht hatte sich dann ergeben, dass der 29-Jährige nach dem Messerstich durch Abbinden mit Gürteln noch versucht hatte, seinen Bekannten zu retten.

Die Tat ereignete sich im September 2019 in Rösrath bei Köln. Dem Vorfall ging laut Urteilsbegründung von Montag ein "Tag im Kamikaze-Modus" voraus: Wenige Stunden vor dem tödlichen Stich war der 29-Jährige wegen einer Kokain- und Alkoholfahrt auf der Polizeiwache gelandet. Nach Blutprobe und Entlassung aus dem Polizeigewahrsam stahl der immer noch zugedröhnte Mann ein Auto. "Damit legen Sie dann diesen Horrortrip hin und fahren auf dem Weg nach Rösrath mehrere Autos platt", sagte der Richter.

In Rösrath ließ der Angeklagte das Auto mitten auf der Straße stehen, verkroch sich in eine Wohnung und sah von dort später seinen Bekannten auf der Straße. Er glaubte, der 42-Jährige könne ihn wegen eines anderes Vorfalls bei der Polizei angeschwärzt haben und rief das spätere Opfer nach oben. Dort stach er ihm laut Urteil ins Bein.

Verurteilt wurde der 29-Jährige auch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht. Auch der Führerschein des Mannes wurde eingezogen. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des seit Jahren kokainsüchtigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website