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Köln: Stadt erklärt Fahrverbote nach neuer StVO für nichtig


Neue Straßenverkehrsordnung
Köln hebt einmonatige Fahrverbote für Raser auf

Von t-online
09.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Eine Radarfalle im Stadtgebiet von Köln: Die Stadt will nun keine einmonatigen Fahrverbote wegen geringerer Geschwindigkeitsverstößen nach der neuen StVO mehr aussprechen.Vergrößern des BildesEine Radarfalle im Stadtgebiet von Köln: Die Stadt will nun keine einmonatigen Fahrverbote wegen geringerer Geschwindigkeitsverstößen nach der neuen StVO mehr aussprechen. (Quelle: FutureImage/imago-images-bilder)
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Die neue Straßenverkehrsordnung sorgt in Deutschland für Aufregung. Nun hat Köln als eine der ersten Städte in Nordrhein-Westfalen erklärt, dass sie eine Flut von Fahrverboten wieder zurücknehmen will.

Nachdem das Bundesverkehrsministerium die neue Straßenvekehrsordnung mit Änderungen im Bußgelkatalog als "offensichtlich nichtig" bezeichnet hatte, reagiert auch die Stadt Köln. Sie will nun alle laufenden Bußgeldverfahren, die noch nicht rechtskräftig sind, nach dem alten Rechtsstand vor Inkraftreten der Novelle des Straßenverkehsrechts am 28. April behandeln.

Für viele Autofahrer in Köln dürfte das Erleichterung bedeuten, denn eigentlich hatten Tausende wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein einmonatiges Fahrverbot kassiert.

Wie die Stadt mitteilte, waren innerhalb von zwei Monaten nach Inkraftreten des neuen Bußgeldkatalogs mehr als 3.300 Verstöße festgestellt worden, die nach der neuen Straßenverkehrsordnung ein Fahrverbot nach sich gezogen hätten. Im Gesamtjahr 2019 waren es laut Stadt lediglich 2.517.

Bundesländer setzen Bußgeldkatalog außer Kraft

Die Stadt will nun bei Bußgeldbescheiden, bei denen ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen worden ist, und die noch nicht rechtskräftig sind, neue Bescheide verschicken. Dort wird dann kein Fahrverbot mehr ausgesprochen. Die Fahrverbote waren nach der neuen Straßenverkehrsordnung für Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 21 und 30 km/h innerorts und 26 und 40 Km/h außerorts fällig.

Wegen Zweifel an der Rechtssicherheit hatten bereits 14 Bundesländer den neuen Bußgeldkatalog außer Kraft gesetzt.

Verwendete Quellen
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