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Köln: Diese Corona-Lockerungen gelten seit 1. März in NRW


Neue Lockerungen seit 1. März
Diese Corona-Lockerungen gelten jetzt in NRW

Von t-online
Aktualisiert am 02.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Friseurin bei der Arbeit (Symbolbild): In NRW dürfen Friseurbetriebe wieder Kunden empfangen.Vergrößern des BildesEine Friseurin bei der Arbeit (Symbolbild): In NRW dürfen Friseurbetriebe wieder Kunden empfangen. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Seit Montag dürfen in Nordrhein-Westfalen Friseure wieder Kunden empfangen. Baumärkte und Gartencenter müssen sich noch ein wenig gedulden. Die medizinische Maskenpflicht bleibt weiterhin wie gewohnt bestehen.

Der aktuelle Lockdown gilt deutschlandweit derzeit bis zum 7. März. Ab dem 1. März werden aber in Nordrhein-Westfalen einige Regeln zur Eindämmung des Coronavirus gelockert. So dürfen Friseurbetriebe unter strengen Hygieneregeln wieder öffnen. Dies ist die einzige bundesweit einheitliche Lockerung, die in Kraft tritt. Das Tragen von medizinischen Masken ist hier weiterhin obligatorisch.

In NRW dürfen auch Fußpflegebetriebe wieder öffnen. "Vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Körperhygiene sind gerade ältere Menschen auf diese Dienstleistungen nach so langer Zeit dringend angewiesen", heißt es hierzu auf der Webseite des Landes NRW.

Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern dürfen in NRW die Baumärkte und Gartencenter für Privatkunden noch nicht öffnen. Einzig Saatgut, Schnittblumen und andere verderbliche Topfpflanzen dürfen verkauft werden.

Einzelhandel bleibt weiterhin dicht

Der Einzelhandel sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Geschäfte für den täglichen Bedarf – darunter Supermärkte, Apotheken, Tankstellen, Drogerien oder Babyfachmärkte – sind wie bisher von der Schließung ausgenommen. Restaurants und Gaststätten müssen weiterhin dicht bleiben. Nur Bring- und Abholdienste sind erlaubt.

Im privaten Bereich gelten die bestehenden strengen Kontaktregeln: Ein Hausstand darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Auf Reisen und Verwandtenbesuche sollte verzichtet werden.

Am 3. März soll beim nächsten Corona-Gipfel von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen ab dem 8. März beraten werden.

Verwendete Quellen
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