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Köln/NRW: Hoffnung für Gastronomie- und Hotel-Öffnungen


Aussicht auf Lockerungen
NRW öffnet Gastronomie und Hotels bei Inzidenz unter 100

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 14.05.2021Lesedauer: 4 Min.
Eine Mitarbeiterin eines Restaurants reinigt einen Tisch (Symbolbild): Sollte die Inzidenz in NRW weiter so fallen wie bisher, können Gastronomie und Hotellerie unter Einschränkungen wieder Gäste empfangen.Vergrößern des BildesEine Mitarbeiterin eines Restaurants reinigt einen Tisch (Symbolbild): Sollte die Inzidenz in NRW weiter so fallen wie bisher, können Gastronomie und Hotellerie unter Einschränkungen wieder Gäste empfangen. (Quelle: Robert Michael/dpa-bilder)
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Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung sieht eingeschränkte Lockerungen für Außengastronomie und Hotels in Nordrhein-Westfalen vor. Was bedeutet das für Köln?

Lichtblicke für Gastronomen, Hoteliers und Messe-Veranstalter in Nordrhein-Westfalen: Die Landesminister für Gesundheit und für Wirtschaft, Karl-Josef Laumann (CDU) und Andreas Pinkwart (FDP), haben konkrete Öffnungsperspektiven aus dem Corona-Lockdown bekannt gegeben. Sie erläuterten, was mit der aktualisierten Corona- Schutzverordnung ab dem 15. Mai gilt.

"Für Entwarnung ist es noch zu früh. Die Pandemie ist noch nicht überwunden. Viele Menschen kämpfen noch immer auf den Intensivstationen um ihr Leben", sagte Laumann. Aber man sehe einen deutlichen Hoffnungsschimmer. Seit Anfang Mai sinke die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich, auch die Fallzahlen der beatmeten Corona-Patientinnen und Corona-Patienten sind seit dem 1. Mai gesunken.

Zudem haben inzwischen mehr als ein Drittel der Menschen in Nordrhein-Westfalen bereits die Erstimpfung erhalten. "Daher können wir nun vorsichtig und mit Augenmaß wichtige Öffnungsschritte gehen, auf die wohl fast alle sehnsüchtig warten", so der Gesundheitsminister.

"Es ist erfreulich, dass die Inzidenzwerte derzeit stark rückläufig sind. Dies ist auch eine gute Nachricht für das wirtschaftliche Leben in Nordrhein-Westfalen", so Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart. "Für die Gastronomie und Hotellerie wird dadurch die Rücknahme von Einschränkungen möglich, auf die viele lange gewartet haben. Für den Einzelhandel sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen – und für Messen erhalten Veranstalter und Aussteller endlich eine Planungsgrundlage."

Zu den jeweiligen Bereichen gibt es folgende Neuerungen:

GASTRONOMIE: Eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie werden wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen gerechnet auf 100.000 Einwohner liegt. Dies trifft laut Pinkwart bisher auf sieben Kreise in NRW zu. Voraussetzung sei eine verminderte Gästezahl. "Zugang haben Getestete, Geimpfte und Genesene." Innenbereiche dürften entsprechend ab einer Inzidenz unter 50 wieder geöffnet werden.

HOTELS: Für private Gäste dürfen Hotels unter Auflagen bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen – also, wenn der Wert in der Kommune an mindestens fünf Tagen darunter liegt. Die Erlaubnis ist aber auf maximal 60 Prozent der Hotelkapazitäten begrenzt, jedenfalls solange bis die Inzidenz unter 50 fällt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte die Perspektiven, forderte aber eine einfache und unbürokratische Kontrolle. Es müsse ausreichen, wenn ein Gast ein Dokument vorzeige. "Weitere Prüfungen oder gar eine Dokumentation der Zutrittsberechtigung" seien den Wirten nicht zuzumuten, sagte Haakon Herbst, Regionalpräsident im Dehoga NRW.

CAMPING: Auch Übernachtungen in Ferienwohnungen sowie auf Camping- und Wohnmobilplätzen werden bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene wieder möglich. Der ADAC rechnet mit einer noch stärkeren Nachfrage als 2020.

EINZELHANDEL: Unter einer Inzidenz von 100 dürfen alle Geschäfte öffnen – ohne Terminbuchung, aber nur für eine begrenzte Zahl getesteter Kunden.

MESSEN: Als erstes Bundesland eröffne NRW auch Messen wieder eine Perspektive, betonte Pinkwart. Messen werden mit beschränkter Besucherzahl und nach demselben Flächen-Schlüssel vom vergangenen September erlaubt, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Für Kongresse und Tagungen sollen die gleichen Regeln gelten.

KULTUR: In Regionen mit einer Wocheninzidenz unter 100 werden kulturelle Freiluft-Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen erlaubt. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

BILDUNG: Für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität in Kitas, Schulen und Hochschulen strebt Laumann eine landeseinheitliche Lösung an. Sie soll greifen, wenn die Wocheninzidenz landesweit unter 100 liegt. Anfang kommender Woche werde es darüber Gespräche zwischen den Ministerien für Gesundheit, Kinder, Schule und Hochschulen geben.

FREIZEIT: Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen kleinere Außeneinrichtungen für Geimpfte, negativ Getestete und Genesene öffnen, etwa Minigolf, Kletterparks, und Hochseilgärten. Freibäder dürfen für eine begrenzte Besucherzahl zum Sport zulassen; die Liegewiesen dürfen hingegen nicht genutzt werden.

Private Veranstaltungen werden erst ab einer Inzidenz unter 50 erlaubt: im Außenbereich mit maximal 100 Personen, innen mit maximal 50 Personen jeweils mit negativem Testergebnis. Ausgangsbeschränkungen fallen ab einer Inzidenz unter 100; unterhalb der 50er-Marke wären wieder Treffen mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten plus Kindern bis 14 Jahre erlaubt.

IMPFEN: "Mein Ziel ist es, dass wir es in Nordrhein-Westfalen schaffen, jeden Tag ungefähr ein Prozent der Impfberechtigten zu impfen", sagte Laumann. Bislang sind in NRW laut RKI 36,3 Prozent einmal geimpft, 9,1, Prozent haben bereits den vollen Schutz nach zwei Spritzen (Stand Mittwoch). Auch rund eine Million Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren könnten in NRW mit einem Angebot rechnen, sobald der Impfstoff von Biontech/Pfizer für diese Altersgruppe zugelassen sei. "Der Bund wird dafür zusätzlichen Impfstoff zur Verfügung stellen."

NIEDERLANDE: Eine neue Einreiseverordnung des Bundes sehe vor, dass Reisende, die länger als 48 Stunden in den Niederlanden gewesen seien, fünf Tage in Quarantäne müssten, erklärte Laumann. Jeder, der sich jetzt länger als 48 Stunden in den Niederlanden aufhalte und nicht zu den Grenzpendlern gehöre, müsse davon ausgehen, dass die neue Regelung gelte. Erst am fünften Tag könnten sich die Betroffenen frei testen lassen. Die bisherige nordrhein-westfälische Regelung, dass Reisende sich direkt nach der Rückkehr frei testen lassen konnten, gelte nicht mehr.

CORONA-LAGE: Derzeit liegt die landesweite Inzidenz in NRW nach aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 103,4 und geht weiter zurück. Köln verzeichnet einen Inzidenzwert von 112,5 (Stand Freitag). Er habe derzeit nicht mehr die Befürchtung, dass die Intensivbetten und Beatmungskapazitäten nicht ausreichen könnten, sagte Laumann. Die Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Josefine Paul, warnte hingegen davor, jetzt mit vorschnellen Öffnungen einen "Jojo-Effekt" zu riskieren.

Verwendete Quellen
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