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Missbrauch im Erzbistum Köln: Heße soll im Prozess gegen Pfarrer aussagen


Kölner Missbrauchsprozess
Beurlaubter Hamburger Erzbischof soll aussagen

Von dpa
Aktualisiert am 10.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Stefan Heße (Archivbild): Der katholische Erzbischof von Hamburg hat seinen Rücktritt angeboten.Vergrößern des BildesStefan Heße (Archivbild): Der katholische Erzbischof von Hamburg hat seinen Rücktritt angeboten. (Quelle: Axel Heimken/dpa-bilder)
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In Köln steht ein Prozess gegen einen Pfarrer an, der seine Nichten sexuell missbraucht haben soll. Als ehemaliger Kölner Personalchef soll der Hamburger Erzbischof Stefan Heße aussagen.

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße soll in einem Missbrauchsprozess gegen einen katholischen Pfarrer als Zeuge aussagen. Das bestätigte am Freitag ein Sprecher des Kölner Landgerichts. Der Prozess gegen den Pfarrer aus dem Erzbistum Köln werde Ende November beginnen. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet. Heße ist derzeit beurlaubt. Er hatte Papst Franziskus im März seinen Rücktritt angeboten, nachdem in einem Gutachten Vertuschungsvorwürfe gegen ihn erhoben worden waren. Der Papst hat darüber noch nicht entschieden.

Der heute 70 Jahre alte Pfarrer ist angeklagt, in den 90er Jahren seine drei minderjährigen Nichten schwer sexuell missbraucht zu haben. 2010 wurde der Priester angezeigt, doch damals wurde die Anzeige zurückgezogen, und es geschah weiter nichts.

Heße war damals Personalchef im Erzbistum Köln

Der Priester wirkte weiter als Krankenhauspfarrer und als Pfarrvikar. 2019 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen, was schließlich zur Anklage führte. Die Missbrauchsopfer – heute erwachsen – sollen jetzt aussagebereit sein.

Heße war 2010 als Personalchef des Erzbistums Köln mit dem Fall befasst. Deshalb dürfte es in dem Prozess auch darum gehen, ob er den Vorwürfen damals mit der gebotenen Gründlichkeit nachgegangen ist. Er selbst weist alle Vorwürfe zurück.

"Ich schließe für mich aus, einem Vorgehen zugestimmt zu haben, bei dem in Fällen sexuellen Missbrauchs von Gesprächsinhalten keine Protokolle angelegt oder gar Protokolle, Akten oder Gesprächsnotizen im Zweifel vernichtet werden sollen", hatte er im vergangenen Jahr mitgeteilt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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