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Köln: CDU-Politiker wegen Schuss vor Gericht – Rassismusvorwurf zurückgewiesen


Nach Schuss auf 20-Jährigen
Kölner CDU-Politiker bestreitet Rassismusvorwurf


Aktualisiert am 05.11.2021Lesedauer: 4 Min.
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Hans-Josef Bähner im Gerichtssaal: Dass er mit dem Schuss jemanden getroffen hatte, soll der ehemalige CDU-Politiker nicht realisiert haben.Vergrößern des Bildes
Hans-Josef Bähner im Gerichtssaal: Dass er mit dem Schuss jemanden getroffen hatte, soll der ehemalige CDU-Politiker nicht realisiert haben. (Quelle: Johanna Tüntsch)

In Köln steht ein früherer CDU-Politiker vor Gericht, der einen jungen Mann angeschossen und rassistisch beleidigt haben soll. Zum Prozessauftakt wies er den Rassismusvorwurf zurück. Der Schuss sei lediglich als Warnung gedacht gewesen.

Dieser Fall hatte in Köln für Furore gesorgt: Hans-Josef Bähner soll in der Nacht zum 30. Dezember 2019 eine Gruppe junger Leute als "Scheißkanaken, Dreckskanaken, Drecksausländer" bezeichnet und auf einen von ihnen einen Schuss abgefeuert haben.

Der Angeklagte ist nicht irgendwer, er ist in seinem Stadtbezirk Porz politisch und in vielen Ehrenämtern aktiv gewesen. Entsprechend groß ist die Aufmerksamkeit, mit der eine interessierte Öffentlichkeit den Prozessbeginn am Kölner Landgericht verfolgt: Vor dem Gebäude bildeten sich morgens bereits lange Schlangen. Junge Leute hatten eine Musikanlage aufgebaut und ein Transparent auf dem Boden ausgebreitet. Sie fordern Solidarität mit Betroffenen rassistischer Gewalt.


Der Grund für die Auseinandersetzung und den Schuss soll laut Anklage gewesen sein, dass der Rentner sich von den jüngeren Leuten gestört gefühlt habe, da diese unmittelbar vor seinem Haus Alkohol getrunken, Musik gehört und geredet hätten. Der mutmaßlich Geschädigte trug eine Wunde im Schulterbereich davon. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten daher gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vor, außerdem auch unerlaubten Waffenbesitz.

Bähner soll sich auf seinem Anwesen nicht mehr sicher gefühlt haben

Genau gegen den Vorwurf des Rassismus wehrt sich jedoch der angeklagte Rentner. "Es ist möglich, dass ich 'Dreckspack' gesagt habe", ließ dieser den Strafverteidiger Mutlu Günal in seinem Namen vortragen. Rassistische Äußerungen seien aber nicht gefallen: "Das passt gar nicht zu meinem Sprachgebrauch." Hinzu komme, dass ein möglicher Migrationshintergrund der Gruppe für ihn gar nicht ersichtlich gewesen sei. Schon deswegen entbehre es jeder Grundlage, dass er zu rassistischen Beleidigungen gegriffen habe.

Dann spricht Günal eine Vorgeschichte an. Wenige Monate vor der mutmaßlichen Tat habe sein Mandant bei einer nächtlichen Runde mit seinem Hund einen ihm unbekannten Jugendlichen auf der Mauer sitzen sehen, die das Grundstück umgibt. Der habe ein Messer in der Hand gehalten und gesagt: "Es geht dich nichts an, was hier passiert." Der Angeklagte habe sich danach auf seinem Anwesen nicht mehr so sicher gefühlt wie zuvor, zumal auch eine Nachbarin berichtet habe, bedroht und angepöbelt worden zu sein. Er habe seitdem eine Pistole in seinem Nachttisch verwahrt.

Prozess in Köln: Angeklagter soll geschlagen worden sein

Ende Dezember seien der Frau des Angeklagten lärmende Personen außerhalb des Grundstückes aufgefallen. Vor denen habe sie ihren schwerhörigen Mann gewarnt, als er sich zu einer nächtlichen Runde mit dem Hund aufmachte. Bähner habe sich daraufhin zur Sicherheit eine Pistole in die Hosentasche gesteckt. Draußen habe er dann eine Person gesehen, die etwas aufhob. "Eine andere schien sie festzuhalten und daran zu hindern, etwas zu tun", mehr habe der Rentner nicht erkennen können.

Auf seine Frage, ob er die Polizei rufen solle, habe eine der Personen gesagt: "Wir sind selbst die Polizei." Beim Näherkommen sei er dann geschlagen worden und habe erkannt, dass er es wohl nicht wirklich mit Zivilpolizisten zu tun habe. Zwei weitere Personen hätten sich zu den bereits Anwesenden gesellt. Geblendet durch das Licht einer Straßenlaterne und weil eine der Personen eine Kapuze trug, habe der Angeklagte keine Gesichter ausmachen können.

Ehemaliger CDU-Politiker: Schuss sollte Warnung sein

Im Folgenden habe sich eine Rangelei ergeben, bei der mindestens eine Person aus der Gruppe mehrfach angesetzt habe, den Angeklagten erneut zu schlagen. Der Rentner soll dabei einen Bruch im Finger erlitten haben. Eine Person habe sich daran gemacht, über die Mauer zu klettern. Der Angeklagte habe mit Blick auf die Strecke zum Haus und eine Knieverletzung realisiert, dass er nicht schnell genug im Haus sein würde, um sich in Sicherheit zu bringen.

Daher habe er seine Pistole gezogen und gewarnt, dass dies eine scharfe Waffe sei und er schießen würde, wenn jemand über die Mauer käme. Das sei als Warnung zu verstehen gewesen, keinesfalls als Einladung. Als Bähner einen Warnschuss in die Luft habe abgeben wollen, habe ihn ein erneuter Schlag getroffen und der Schuss habe sich gelöst. Als er dann wieder auf die Gruppe geschaut habe, habe er gesehen, dass die Leute sich entfernten. In der Annahme, dass der Schuss in den Boden gegangen sei, sei er zurück ins Haus gegangen und habe sich für die Nacht fertiggemacht.

Rassistische Inhalte auf Facebook geteilt – "nicht so beabsichtigt"

"Ich vertrete keine ausländerfeindliche Haltung", ließ der Angeklagte über seinen Anwalt versichern. Vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise habe er befürchtet, dass die Aufgabe nicht zu bewältigen sei, mit der die Kommunen konfrontiert gewesen seien. In diesem Zusammenhang habe er auf Facebook kritische Links geteilt, jedoch ohne zu wissen, dass die entsprechenden Seiten einen rechtsradikalen Hintergrund hätten. Retrospektiv müsse er zugeben, dass er damit auf Facebook rassistische Inhalte geteilt habe, was er so nicht beabsichtigt habe.

In den Besitz der Pistole sei er, der jahrelang bei den Schützen aktiv gewesen sei, durch einen Freund gekommen. Dieser sei unheilbar an Krebs erkrankt und habe ihm die Pistole als Erinnerungsstück überlassen. Das Verfahren wird fortgesetzt. Das Urteil ist für den 10. Dezember angesetzt, dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Gerichtsverhandlung
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