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Polizisten und Wirt drohen nach Kneipen-Besuch Bußgelder


Mainz
Polizisten und Wirt drohen nach Kneipen-Besuch Bußgelder

Von dpa
22.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Polizist-IllustrationVergrößern des BildesEin Polizist steht im Regen vor einem Streifenwagen dessen Blaulicht aktiviert ist. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Den Mainzer Polizisten, die in einer Altstadt-Kneipe länger als erlaubt und ohne den in der Corona-Pandemie verlangten Abstand gefeiert haben, droht ein Bußgeld von einigen hundert Euro. Geprüft werde zudem, ob disziplinarrechtlich gegen sie vorgegangen werde, sagte Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Der Wirt müsse sich auf ein Bußgeld in Höhe von einigen Tausend Euro einstellen. Derzeit werde untersucht, ob und inwieweit er Hygienemaßnahmen unterlassen sowie gegen Zutritts- und Dokumentationspflichten verstoßen habe. Dazu komme, dass die Sperrzeit nicht eingehalten worden sei.

Alle Beteiligten hätten die Corona-Regeln gekannt, betonte Matz. Eine Selbstanzeige befreie den Gastronom nicht von der Strafe. Ob diese bereits eingegangen sei, lasse sich am Brückentag nicht klären.

Innenminister Roger Lewentz habe den Polizeipräsidenten aufgefordert, für eine lückenlose Aufklärung zu sorgen, teilte das Innenministerium auf Anfrage mit. "Die Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die Polizisten die Maxime des konsequenten Handelns und Einschreitens der Polizei zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch jederzeit - dienstlich wie privat - als Maßstab an das eigene Verhalten anlegen", sagte der SPD-Politiker.

Anlass des Treffens am Montagabend sei zum einen der Beförderungstag der rheinland-pfälzischen Polizei gewesen, hatte eine Sprecher am Donnerstag gesagt. Zum anderen habe an diesem Tag die Beerdigung eines unerwartet gestorbenen Kollegen stattgefunden, an der die Polizisten wegen der Corona-Auflagen nicht hätten teilnehmen können. Anders als zunächst mitgeteilt sollen nach Angaben der Stadt aber nicht bis zu 40 Gäste sondern etwas mehr als 20 beteiligt gewesen sein.

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