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Mehrheit für Verfassungsänderung zur Schuldenübernahme


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Mehrheit für Verfassungsänderung zur Schuldenübernahme

Von dpa
17.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Landtag Rheinland-PfalzVergrößern des BildesMitglieder der Regierung nehmen an einer Sitzung des Landtags teil. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Fünf von sechs Fraktionen im Landtag von Rheinland-Pfalz haben sich am Donnerstag für eine Verfassungsänderung ausgesprochen, mit der Städte, Gemeinden und Landkreise von der Hälfte ihrer Altschulden befreit werden sollen. Der in seltener Einigkeit von den drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP zusammen mit CDU und Freien Wählern vorgelegte Entwurf soll nach weiterer Beratung im Rechtsausschuss im März verabschiedet werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben die Aussicht einer Entlastung um bis zu drei Milliarden Euro einmütig begrüßt.

"In dieser und der nächsten Landtagssitzung können wir etwas Historisches schaffen", sagte die SPD-Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Mit Blick auf die breite Unterstützung sprach sie von einer "landespolitischen Sternstunde". Wenn es für die Kommunen künftig mehr finanziellen Spielraum gebe und damit auch mehr Gestaltungsspielraum, könne vor Ort die Begeisterung für Kommunalpolitik neu aufblühen.

Die Verfassungsänderung diene der rechtlichen Absicherung, damit die Entlastung auch tatsächlich angegangen werden könne, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). Die erste Verfassungsänderung seit 2015 soll dem Artikel 117 zur Kreditaufnahme des Landes einen vierten Absatz hinzufügen, wonach das Land "Liquiditätskredite der Kommunen zum Stand vom 31. Dezember 2020 übernehmen" kann. Die genauen Details sollen anschließend in einem Umsetzungsgesetz geregelt werden.

Verfassungsrechtliche Bedenken an dem Vorgehen äußerte die AfD-Fraktion. Ihre haushaltspolitische Sprecherin Iris Nieland sagte, das Ziel der Schuldenübernahme werde begrüßt. Die Verfassungsänderung sei aber der "Versuch der Aushöhlung der Schuldenbremse durch Sonderregeln". Die AfD sieht sich dabei in Übereinstimmung mit dem Bund der Steuerzahler. Der Verein sprach am Donnerstag von einem "verfassungsrechtlich höchst zweifelhaften Projekt". Die Ausnahmen von der Schuldenbremse seien im Grundgesetz definiert, und die Übernahme kommunaler Schulden gehöre nicht dazu.

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