t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

München: Mega-Geldstrafe wegen Fake-Impfpass verhängt


"Herr Richter, ich bin nicht geimpft"
Münchner bekommt Mega-Geldstrafe wegen Fake-Impfpass

Von t-online, ads

Aktualisiert am 26.07.2022Lesedauer: 3 Min.
Eine Impfbestätigung am Flughafen (Symbolbild): Fast 20.000 Euro muss ein 55-Jähriger blechen.Vergrößern des BildesEine Impfbestätigung am Flughafen (Symbolbild): Fast 20.000 Euro muss ein 55-Jähriger zahlen. (Quelle: Frank Hoermann/SVEN SIMON/imago images)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

2021: Der Impfpass ist der Schlüssel zu vielen Aktivitäten – so auch zur Einreise nach Deutschland. Ein Mann muss deshalb jetzt ganz schön blechen.

Ein gefälschter Impfausweis ist einem Münchner zum teuren Verhängnis geworden: Seine Rückkehr nach Deutschland soll den Mann nun fast 20.000 Euro kosten. Was war passiert?

Wie die Bundespolizei München schildert, war der 55-Jährige Anfang des Jahres auf der Rückreise von Istanbul, als er in eine Kontrolle geriet. Und die kam nicht von ungefähr: Ein anonymer Hinweisgeber hatte die Beamten auf den Reisenden aufmerksam gemacht.

"Wenige Stunden vor der Ankunft des Geschäftsmannes war bei der Pressestelle der Bundespolizei ein anonymer Hinweis eingegangen", so die Polizei. Deshalb habe man bei dem 55-Jährigen besonders hingeschaut. Zwar konnte der Mann bei der Kontrolle ein digitales Impfzertifikat vorweisen – doch so schnell war er die nun skeptische Bundespolizei nicht wieder los.

Mann und Umfeld verstrickten sich in Widersprüche

Er wurde befragt. Doch weder an die Impfdaten noch an Ort und Zeit seiner beiden Impfungen konnte er sich erinnern: "Einzig, dass es irgendwo in München war, meinte er zu wissen", hieß es. Seine Sekretärin habe die Termine für ihn gemacht und er würde seinen Impfpass nachträglich vorweisen, sagte er den Beamten. Die konnte sich jedoch nicht daran erinnern und: "Tags darauf war das gelbe Büchlein praktischerweise verloren gegangen", bemerkt die Bundespolizei.

Diese "Konstellation aus anonymem Hinweis, Ermittlungsergebnissen und widersprüchlichen Aussagen sowie Gedächtnislücken aller um den Verdächtigen" reichte den Behörden: Der 55-Jährige wurde vor das Amtsgericht in Landsberg am Lech geladen – und tauchte dort mit einer neuen Geschichte auf.

Die Bundespolizei: "Einzig der Rechtsanwalt des 55-Jährigen wusste, dass sein Mandant in Frankreich während eines mehrwöchigen Urlaubsaufenthalts geimpft worden sei. Die zweite Impfung habe es dann bei einem zweiten Aufenthalt anlässlich eines Segeltörns in Frankreich gegeben". Sämtliche Nachweise dazu: leider verloren.

Das Gericht war davon ebenso wenig überzeugt wie die Bundespolizei. "Unter anderem machte der Richter keinen Hehl daraus, dass er sich einen Segeltörn angesichts der zu erwartenden Nebenwirkungen einer Corona-Impfung relativ schwierig vorstelle", heißt es in der Mitteilung.

"Herr Richter, ich bin nicht geimpft" – 18.000 Euro Strafe

Die Einwände des Richters zeigten dann doch noch Wirkung. "Letztendlich hat sich der Angeklagte trotz aggressiver Einwände seines Rechtsbeistands mit den Worten 'Herr Richter, ich bin nicht geimpft', zu einem Geständnis durchgerungen."

Das angesetzte Strafmaß: neunzig Tagessätze zu je 200 Euro wegen Urkundenfälschung – insgesamt also stolze 18.000 Euro. "Das hat der gebürtige Münchner entgegen der ersten Einwände seines Rechtsanwalts sehr schnell akzeptiert", so die Bundespolizei.

Damit hat er wohl eine besonders hohe Strafe bekommen: Auf Beträge zwischen 900 und 2.400 Euro beliefen sich die bisherigen Geldbußen, wie die Rechtsanwaltskanzlei Wilde, Beuger, Solmecke schreibt.

Ein Mann hatte demnach sogar eine dreimonatige Haftstrafe auf Bewährung bekommen – er sei jedoch einschlägig vorbestraft gewesen. Wer wegen Urkundenfälschung verurteilt wird, kann nach dem Gesetz entweder mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Für besonders schwere Fälle können sogar Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden – zum Beispiel dann, wenn es sich um eine bandenmäßige Urkundenfälschung handelt oder ein Amtsträger seine Macht auf diese Art missbraucht.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website