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"Tatort"-Star Udo Wachtveitl: Schauspieler zieht gegen Stadt München vor Gericht


Zoff um Anbau
"Tatort"-Star verklagte Stadt München – taktischer Trick?

Von t-online, pb

Aktualisiert am 04.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Udo Wachtveitl bei einem Pressetermin (Archivfoto): In einem Nachbarschaftsstreit ist der "Tatort"-Star vor Gericht gezogen.Vergrößern des BildesUdo Wachtveitl bei einem Pressetermin (Archivfoto): In einem Nachbarschaftsstreit ist der "Tatort"-Star vor Gericht gezogen. (Quelle: Frank Hoermann)
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Ein Nachbarschaftsstreit endet vor Gericht – der Kläger: ein "Tatort"-Star. Noch ist unklar, ob der strittige Anbau in München tatsächlich stehen wird.

Der Schauspieler Udo Wachtveitl hat einem Medienbericht zufolge die Stadt München verklagt – zumindest zwischenzeitlich. Die "tz" berichtet, dass der 63-Jährige, der im Münchner "Tatort" schon seit 31 Jahren den Kriminalhauptkommissar Franz Leitmayr spielt, vor dem Verwaltungsgericht der Stadt eine Klage gegen einen Bescheid aus dem Rathaus eingereicht hatte.

Dabei ging es nicht um Mord, Totschlag oder Raub wie im TV-Krimi – sondern um eine Baugenehmigung in der Entenbachstraße 37, wie die Lokalzeitung berichtet. Dort steht das Kolping-Bildungswerk München und Oberbayern, das sich einen Anbau wünscht, in dem Bühnenteile gelagert werden sollen. Genehmigt wurde dies demnach bereits von der Münchner Lokalbaukommission.

"Tatort"-Star macht Rückzieher vor Gericht: Taktischer Trick?

Das Problem ist aber offenbar: Wachtveitl wohnt in der direkten Nachbarschaft und will den Anbau dort nicht sehen. Wieso, das geht aus dem Bericht nicht hervor. Eine Sprecherin des Bildungswerks sagte der Zeitung, dass der Verein eigentlich gar keine Baugenehmigung hätte beantragen müssen: "Es geht um ein genehmigungsfreies Nebengebäude, das errichtet werden soll."

Es habe aber bereits in der Vergangenheit Streitigkeiten mit dem "Tatort"-Star gegeben, daher habe man sich über das Genehmigungsverfahren rechtlich absichern wollen. Gegenüber der Zeitung ruderte der "Tatort"-Star dann offenbar wieder zurück: "Die Sache ist bereits erledigt."

Das Verfahren ruht nun, der Frieden ist damit wohl trotzdem nicht gesichert: Zum einen muss die Stadt dem Verfahrensstopp noch zustimmen, zum anderen könnte der Rückzieher Wachtveitls taktischer Natur gewesen sein, schreibt die "tz": Sollte ihm der schlussendliche Anbau des Bildungswerks doch nicht passen, könnte Wachtveitl nicht die Ermittlungen, aber das Verfahren direkt wieder fortführen lassen.

Denn: Hätte Wachtveitl seine Klage tatsächlich zurückgezogen, wäre es rechtlich nicht möglich gewesen, in derselben Sache erneut vor Gericht zu ziehen.

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