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Über sieben Jahre Knast für Raser gefordert


Mordprozess gegen Bayern
"Jetzt heben wir ab, Alter": Lange Haft für Raser gefordert

Von Christof Paulus

Aktualisiert am 09.11.2022Lesedauer: 5 Min.
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Der Unfallort kurz nach der tödlichen Kollision (Archivbild): Jetzt muss der Raser ins Gefängnis.Vergrößern des Bildes
Der Unfallort kurz nach der tödlichen Kollision (Archivbild): Eineinhalb Jahre nach einem Unfall bei Monheim sind zwei Männer angeklagt. (Quelle: Ralph Goppelt /Vifogra)

Bei einem Unfall tötet ein Raser in Bayern eine Mutter – angeklagt ist er nun wegen Mordes. Seine Fahrweise nennt der Staatsanwalt "Roulette mit dem Leben".

Meistens ist es vor allem verwirrend, wenn Juristen ihre Paragraphen vortragen, zwischen diesem oder jenem Begriff unterscheiden oder jedes Detail einer Tat sezieren, um daraus mal das eine, mal das andere ableiten zu können. Im Augsburger Landgericht geht es am Mittwoch aber um einen Fall, bei dem fast jeder mitfühlen kann: Zwei Männer – ein Fahrer und sein Beifahrer – sind angeklagt, vergangenes Jahr mit über 200 Stundenkilometern auf der Landstraße einen Autounfall verursacht zu haben, bei dem eine Mutter ums Leben kam.

Geklärt ist zumindest schnell, dass der Fahrer, ein 27-Jähriger aus dem Landkreis Donau-Ries, viel zu schnell zwischen den Ortschaften Monheim und Warching unterwegs war. Er verlor die Kontrolle über seinen Audi A5 und rammte den Skoda einer entgegenkommenden Frau, während sein Beifahrer ihn zumindest nicht vom Rasen abhielt. Eine Dashcam im Auto hat das alles ziemlich genau dokumentiert.

Aber die Fragen, die über der Verhandlung schweben, sind die: Wie kann man so etwas tun? Und: Ist das Mord?

Prozess in Bayern: Raser wegen Mord und Beihilfe angeklagt

Mord, so lautete zumindest die Anklage. Für Mittwoch hatte das Gericht auf ein Ende des Prozesses gehofft, Plädoyers und womöglich die Urteilsverkündung geplant. Aber in den Plädoyers gibt es viel zu beachten, abzuwägen und zu überdenken. Sekundengenau schildert der Staatsanwalt in seinem Plädoyer den Ablauf der Todesfahrt.

Die Strecke ist den beiden Angeklagten bekannt, sie kommen aus der nahen Umgebung. Zwei Kleinkriminelle, auf dem Rückweg von einem Drogengeschäft, so beschreibt der Staatsanwalt die Vorgeschichte. Jetzt wolle er Gas geben, hatte der Fahrer gesagt. "Bei null Grad, oder?", erwiderte sein Beifahrer. Sie seien sich der äußeren Bedingungen an diesem Abend im April 2021 also bewusst gewesen, ist die Schlussfolgerung im Plädoyer.

Auf über 200 Stundenkilometer habe der Mann seinen Audi beschleunigt, auf eine Kuppe zugejagt – im Laufe des Prozesses war die Stelle auch "Schanze" genannt worden, die Verteidigung spricht von einem "Plateau". Die Lichter des Autos, das ihnen entgegenkam, sollen die beiden Männer schon 14 Sekunden vor dem Aufprall wahrgenommen haben. Ein Grund, abzubremsen, war das für sie nicht.

Opfer rettete Rasern womöglich das Leben

"Jetzt heben wir ab, Alter", so ist auf der Dashcam zu hören, waren die Worte kurz vor dem Unfall. Was tatsächlich passierte: Das Auto geriet außer Kontrolle, steuerte in den Gegenverkehr – in den Skoda der 54-jährigen Frau, die auf dem Heimweg von der Arbeit war.

Sie war sofort tot, schilderte ein Gutachter im Laufe des Prozesses. Und rettete den beiden Männern wohl unfreiwillig das Leben: Wären sie nicht mit dem Skoda kollidiert, wäre der Audi in einen Baum gerast.

Heimtückisch sei die Tat gewesen, ja, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Frau habe nicht mit einem Angriff auf ihr Leben rechnen können, keine Gelegenheit gehabt, sich zu wehren. Niedere Beweggründe, die gab es auch: Die Lust am Rasen.

Aber hatten die beiden Männer die Absicht, zu töten? Viele müssen bei dem Fall an einen tödlichen Unfall vor fast sieben Jahren in Berlin denken, als ein Raser bereits wegen Mord verurteilt wurde.

Der hatte damals in einem illegalen Rennen gegen einen anderen Raser auf dem Ku'damm nachts mit bis zu 160 Stundenkilometern mehrere rote Ampeln überfahren. Auch bei ihm ist anzunehmen, dass er nicht Auto fuhr mit dem Ziel, jemanden zu töten. Doch, und da kommen die Referenzen zur Todesfahrt von Monheim ins Spiel: Im Berliner Fall habe der Töter nicht nur den Tod anderer, sondern auch den eigenen aufs Spiel gesetzt.

Was in Monheim für Mord spricht – und was dagegen

Zwar habe der Angeklagte "Roulette mit dem Leben" gespielt, wie der Staatsanwalt sagt. Dennoch habe der Mann geglaubt und gehofft, sein Auto im Griff zu haben. Dass er also sogar in selbstzerstörerischer Absicht gehandelt habe, wie in Berlin, sei in Monheim deshalb nicht der Fall gewesen, erörtert der Staatsanwalt. Den Mordvorwurf lässt er daher fallen, die Nebenklage, die die abwesende Familie der Getöteten vertritt, folgte ihm dabei.

Doch die Frage, was das nun für eine Tat war, wegen der das Gericht hier in Augsburg zusammengetreten ist, ist noch nicht geklärt. Denn der Staatsanwalt fordert sieben Jahre und sechs Monate Haft für den Fahrer, wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge. Dabei gab es niemanden, gegen den der Mann im Rennen hätte angetreten sein können.

Doch das Gesetz führt es auch als "verbotene Kraftfahrzeugrennen" auf, wenn man sich "grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist das hier zutreffend – weshalb auch der Beifahrer wegen Beihilfe zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt werden soll. Er habe den Fahrer angefeuert, noch schneller zu fahren.

Die Verteidigung hält dagegen, widerspricht dem Argument, dass das Auto Vollgas gefahren sei, sieht in der Tat eine fahrlässige Tötung. Maximal vier Jahre Haft für den Fahrer, keine Strafe für den Beifahrer lauteten die Plädoyers. Und besonders Rechtsanwalt Moritz Bode war es auch ein Anliegen, das öffentliche Bild des Fahrers geradezurücken. Der 27-Jährige ist sein Mandant, er war im Verlaufe des Prozesses mehrfach als kaltschnäuzig skizziert worden.

Gerichtsprozess gegen Raser in Augsburg: Urteil erst nächste Woche

Das wirke aber nur so, stellte Bode klar. Sein Mandant habe Angst vor den Sanktionen, permanent setze er sich mit seiner Tat auseinander, deshalb wirke er so ruhig – aber cool sei er mitnichten. Es gehe ihm nicht darum, die Tat zu relativieren, sein Mandant habe eine "verdammt große Schuld" auf sich geladen: Als Verteidiger sei er selbst beim Blick auf die Dashcam "verdammt erschrocken". Wie zum Beweis kämpft der Angeklagte während des Plädoyers sichtlich mit den Tränen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zuvor nicht nur die Tat vorgeworfen, sondern auch gesagt, dass er kaum Reue zeige, sich vor dem Prozess nicht bei den Hinterbliebenen entschuldigt hatte. Nur das Nötigste gestehe und schon wieder von "Drifts auf Bergstraßen" fantasiere – die es für den Angeklagten wohl kaum noch geben wird. Denn, geht es nach der Staatsanwaltschaft, bekommt der Mann nie wieder einen Führerschein.

Wegen anderer Vergehen im Straßenverkehr war er bereits vorbestraft, hatte seinen Führerschein bereits verloren. Die charakterliche Eignung, um Auto zu fahren, fehle ihm definitiv, hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Von einer Entschuldigung bei den Hinterbliebenen habe er aber abgesehen, um diese nicht noch weiter aufzuwühlen, rechtfertigte der Verteidiger seinen Mandanten. "Mehr konnte er nicht machen", sagte Bode zur Entschuldigung.

Nach fast zwei Stunden Plädoyers wollte das Gericht am Mittwoch schließlich doch auf ein Urteil verzichten. "Es ist klar, dass es nach diesen Vorträgen keine kurze Beratung geben wird", sagte der Richter – und vertagte eine Entscheidung. Diese soll nun kommende Woche am Donnerstag fallen.

Verwendete Quellen
  • RBB: "Urteil gegen Ku’damm-Raser wegen versuchten Mordes ist rechtskräftig"
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