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München plant eine Bettensteuer – das Gastgewerbe ist entsetzt


München plant Bettensteuer
Gastgewerbe läuft Sturm und spricht von "Unfug"

Von dpa
22.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Düstere Zeiten für Hotels ( Symbolbild): Gastgewerbe protestiert wegen geplanter Bettensteuer.Vergrößern des BildesDüstere Zeiten für Hotels ( Symbolbild): Gastgewerbe protestiert wegen geplanter Bettensteuer. (Quelle: Jens Büttner/dpa)
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Die Münchner Stadtkämmerei will eine Übernachtungssteuer einführen. Der bayerische Hotel- und Gaststättenverband protestiert.

Die bayerische Landeshauptstadt München sucht neue Einnahmequellen. Deshalb will die Stadtkämmerei eine Bettensteuer einführen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für den Finanzausschuss in der kommenden Woche hervor. Mehreinnahmen von 40 bis 60 Millionen Euro pro Jahr erhofft sich die Stadt München davon.

Konkret strebt die Stadtkämmerei einem Sprecher zufolge eine Steuer von 5 Prozent an. Sie soll auf den Preis der unmittelbaren Beherbergung erhoben werden – nicht aber auf Zusatzleistungen wie Frühstück, Halbpension oder Wellnessarrangements. Dabei sollen sowohl touristische als auch berufliche Reisen betroffen sein, nicht aber minderjährige Gäste.

Gastgewerbe: Pläne sind "kontraproduktiv und schädlich"

Die Satzung der Steuer muss der Vorlage zufolge von der Regierung von Oberbayern genehmigt werden, da sie erstmals in Bayern eingeführt werde. Auch das Innenministerium müsse zustimmen. Grundsätzlich ist man in der Stadtkämmerei aber zuversichtlich: Nachdem das Bundesverfassungsgericht zuletzt die Verfassungsmäßigkeit einer Übernachtungssteuer festgestellt habe, "sollte einer Genehmigung nichts im Wege stehen", heißt es in der Vorlage.

Der bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga läuft Sturm gegen die Pläne und kritisierte sie am Dienstag als "kontraproduktiv und schädlich" sowie als "Unfug".

"Das bayerische Gastgewerbe kämpft nicht nur mit den Folgen der Corona-Pandemie, sondern ganz erheblich auch mit den Folgen des Ukraine-Krieges", betonte Verbandspräsidentin Angela Inselkammer. Drastische Verteuerungen und Konsumzurückhaltung bildeten eine "toxische Mischung" sagte sie und warnte: "Wenn nun noch zusätzlich eine Übernachtungssteuer käme, wäre dies nicht nur eine Strafsteuer auf Gastfreundschaft, sondern ein Mittelstandsvernichtungsprogramm erster Güte."

Mit dem Grundgesetz vereinbar

Zudem ist man beim Dehoga der Ansicht, dass eine Übernachtungssteuer dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz widerspräche. Der Verband fordert nun vom Freistaat, Übernachtungssteuern durch Aufnahme in das Kommunalabgabengesetz an entsprechender Stelle zu verbieten.

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. März 2022 sind örtliche Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit widersprach das Bundesverfassungsgericht einer früheren Rechtsprechung vom Juli 2020 des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach damals beruflich veranlasste Übernachtungen aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Aufwandssteuer auszunehmen sind.

Der Gesetzgeber, so das Bundesverfassungsgericht, kann zwar beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandsbesteuerung ausnehmen, muss dies aber nicht. Er ist von Verfassungswegen nicht dazu gezwungen, von einer Besteuerung beruflich veranlasster Übernachtungen abzusehen.

Verwendete Quellen
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