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München: 13 Jahre Jugendstrafe für Dreifachmord von Starnberg


Urteil in München
13 Jahre Jugendstrafe nach Dreifachmord von Starnberg

06.03.2023Lesedauer: 2 Min.
06.03.2023, Bayern, München: Einer von zwei wegen Mordes angeklagten Männern (r) wird vor Beginn der Verhandlung in den Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II geführt.Vergrößern des BildesEiner von zwei wegen Mordes angeklagten Männern (r) wird vor Beginn der Verhandlung in den Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II geführt. (Quelle: Sven Hoppe)
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13 Jahre Jugendstrafe: Das Landgericht in München hat hohe Strafen gegen Dreifachmöder aus Starnberg verhängt.

Grausamer Dreifachmord in Starnberg: Das Landgericht München II hat den Hauptangeklagten zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Mitangeklagte bekam acht Jahre und sechs Monate.

Im Prozess um den Dreifachmord von Starnberg hat die Verteidigung des Hauptangeklagten Maximilian B. auf eine Verurteilung zu zwölf Jahren Jugendhaft plädiert. Da keine Wiederholung einer solchen Tat zu erwarten sei, solle das Gericht zudem von einer von der Staatsanwaltschaft geforderten Sicherungsverwahrung absehen, sagte Verteidiger Gerhard Bink am Montag vor dem Landgericht München II. In seinem Schlusswort bat der 22-Jährige B. um Entschuldigung für seine Taten.

Heimtücke auch Habgier: Täter hatte Waffen gestohlen

Der Fall vom Januar 2020 hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zunächst waren die Ermittler davon ausgegangen, dass eines der Mordopfer – der 21 Jahre alte Freund von B. - zunächst seine Eltern und dann sich selbst erschossen hatte. Nach einer Festnahme wegen unerlaubten Waffenbesitzes zwei Wochen nach der Tat gestand B. von sich aus überraschend den Dreifachmord.

Mit der Forderung nach zwölf Jahren Jugendhaft blieb die Verteidigung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre und sechs Monate Jugendhaft sowie die Prüfung einer Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Als Mordmotiv sieht die Anklage neben Heimtücke auch Habgier, weil B. nach der Tat eine Reihe vermeintlich wertvoller Waffen bei seinem Freund stahl.

Mittäter forderte Video der getöteten Opfer

B. gab als Motiv auch an, dass der getötete Freund einen Amoklauf in einem Münchner Einkaufszentrum geplant habe und er dies mit den Taten habe verhindern wollen. Der Verteidiger sagte, es müsse nach der Beweisaufnahme davon ausgegangen werden, dass es die Planung für den Amoklauf gegeben habe und dieser auch möglich gewesen sei.

Mit B. ist auch dessen Freund Samuel V. angeklagt. Dieser soll B. im Wissen um den bevorstehenden Mord zum Tatort gefahren, dort gewartet und Stunden später wieder abgeholt haben. Außerdem soll er ein Video von den Toten gefordert haben, das B. nach den Morden auch anfertigte und das ein zentrales Beweismittel wurde.

Die Staatsanwaltschaft forderte, V. als Mittäter einzustufen und ebenfalls zu 13 Jahren und sechs Monaten Jugendhaft zu verurteilen. Die Verteidigung von V. forderte einen Freispruch vom Mordvorwurf und räumte lediglich ein, dass ihr Mandant zusammen mit B. einige Tage nach dem Dreifachmord einen bewaffneten Raubüberfall begangen habe.

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Material der Nachrichtenagentur afp
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