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München: Durchschnittliche Nettomiete steigt auf 14,58 Euro pro Quadratmeter


Stadtspitze fordert Reformen
Mieten in München steigen drastisch an

Von t-online, ok

08.03.2023Lesedauer: 3 Min.
imago images 0200702024Vergrößern des BildesHäuserzeile in München: Wohnen in der Landeshauptstadt wird immer teurer. (Quelle: IMAGO/Alexander Pohl)
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Die Mieten in München steigen weiter. Das zeigt der neue Mietspiegel ganz deutlich, der am Mittwoch vorgestellt wurde. Der OB greift deshalb den Bund an.

Die durchschnittliche ortsübliche Nettomiete in München liegt aktuell bei 14,58 Euro pro Quadratmeter. Das geht aus dem neuen Mietspiegel für das laufende Jahr hervor, den Oberbürgermeister Dieter Reiter und Sozialreferentin Dorothee Schiwy (beide SPD) am Mittwoch vorgestellt haben. Das ist eine Steigerung um 21 Prozent im Vergleich zum Mietspiegel 2021 und sogar um 24,7 Prozent zum Jahr 2019. 2021 lag die Durchschnittsmiete noch bei 12,05 Euro, 2019 bei 11,69 Euro.

Der Quadratmeterpreis für Bestandsmieten liegt beim Mietspiegel 2023 durchschnittlich bei 13,72 Euro. 2021 lag er noch bei 11,31 Euro, 2019 bei 10,97 Euro. Der Quadratmeterpreis bei Neuvermietungen wird mit 16,07 Euro angegeben (2021: 13,90 Euro; 2019: 13,48 Euro).

"Viele Münchner Mieter können die finanziellen Belastungen schon jetzt kaum noch bezahlen", mahnte Sozialreferentin Schiwy angesichts der neuen Zahlen an, die nach einer Corona-Pause erstmals wieder eigens neu erhoben wurden. 2021 hatte der Stadtrat darauf verzichtet, da die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Befragungsergebnis nach eigenen Angaben nicht sicher eingeschätzt werden konnten. Damals wurde der Mietspiegel für München 2019 auf Grundlage des Verbraucherindex vom Statistischen Bundesamt fortgeschrieben.

Reiter macht den Bund verantwortlich

Oberbürgermeister Reiter machte den Bund für die Entwicklung verantwortlich. "Ich weise seit Jahren darauf hin, dass die Mieten wegen unzureichender bundespolitischer Regelungen ansteigen", sagte er. Trotz eines Wohnungsbauprogramms in München, dem größten auf kommunaler Ebene in Deutschland, und trotz einer Mietpreisbremse für städtische Wohnungen, gehe es nicht ohne Rückhalt und Reformen auf Bundesebene, um den steigenden Mieten Einhalt zu gebieten. Im Herbst 2022 hatte sich Reiter dafür eingesetzt, dass die Mietspiegel wegen der massiven Energiekostensteigerungen und der Inflation eingefroren werden.

Schiwy wiederholte ihre Forderung, für Ballungsgebiete wie München eine gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, die Geltungsdauer von bestehenden Mietspiegeln um bis zu drei Jahre zu verlängern. Außerdem brauche man endlich eine "echte Reform" des Mietspiegels, bei der auch öffentlich geförderte Wohnungen und alle Bestandswohnungen in die Erhebung mit einfließen könnten. Zudem warb sie für eine Begrenzung der Bodenpreisentwicklung, beispielsweise durch eine Bodenpreisbremse. "Auch das mahne ich schon seit Jahren an", so Schiwy.

"Es fehlt eine zeitliche Begrenzung"

Erfreulicherweise habe der Gesetzgeber mit der Reform 2019 die Modernisierungsumlage von bisher elf Prozent auf acht Prozent gesenkt. "Es fehlt aber eine zeitliche Begrenzung der Modernisierungsumlage", so Schiwy weiter. Ein Vermieter sollte diese nur verlangen dürfen, bis sich die Kosten der Modernisierung amortisiert haben, fügte sie hinzu. Außerdem sollten Mieten aus ihrer Sicht auf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens der Bewohner nach einer Modernisierungsmaßnahme festgelegt werden.

Der Mietspiegel soll eine Orientierung für Vermieter und Mieter über die durchschnittliche Miethöhe in Kommunen sein. Vermieter sollen darüber Mieterhöhungen begründen bzw. Mieter Mieterhöhungsverlangen überprüfen können. Der Mietspiegel in München gilt für rund 500.000 frei finanzierte Wohnungen in der Landeshauptstadt.

Zusammen mit der LMU

Die Daten für den Mietspiegel 2023 wurden laut Mitteilung der Stadt von der Kantar GmbH in München in Zusammenarbeit mit der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) erhoben und ausgewertet. Die Datensammlung basiert auf repräsentativen Umfragen unter Münchner Haushalten im letzten Jahr. Berücksichtigt wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Mieten, die im Zeitraum Februar 2016 bis Januar 2022 neu vereinbart oder geändert worden sind.

Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete beziehe sich im derzeit gültigen Mietspiegel immer auf einen konkreten Einzelfall. Hierzu würden Faktoren wie Wohnlage, Baujahr oder Ausstattungsmerkmale einer Wohnung herangezogen. Daher kommt es häufig zu einer Abweichung vom oben genannten Durchschnittsquadratmeterpreis.

Verwendete Quellen
  • muenchen.de: Mitteilung der Stadt München vom 8.3.2023
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