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Urteil für IS-Rückkehrerin muss neu verhandelt werden: Kritik an der Strafe


Fünfjähriges Kind verdurstete
Strafe für IS-Rückkehrerin muss neu verhandelt werden

Von afp, dpa, mtt

Aktualisiert am 09.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Die Angeklagte Jennifer W. betritt den GerichtssaalVergrößern des BildesJennifer W. (Archivbild): Die Bundesanwaltschaft forderte ein härteres Urteil. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Sie sah tatenlos zu, als ihr Mann ein versklavtes jesidisches Mädchen in der irakischen Mittagshitze sterben ließ. Jetzt ist das Urteil hinfällig.

Die Strafe für IS-Rückkehrerin Jennifer W. muss neu verhandelt werden. Am Donnerstag verkündete dies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Frau im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hielt diese Strafe für zu niedrig. Das Münchner Gericht hätte bei der Strafzumessung nicht von strafmildernden Gründen ausgehen dürfen, lautete die Kritik.

Fünfjährige bei sengender Mittagshitze angekettet

Der Bundesgerichtshof erklärte nun, dass das Münchner Urteil Rechtsfehler enthalte. Die Revision des Generalbundesanwalts hatte damit Erfolg. Die 31-Jährige muss jetzt mit einer härteren Strafe rechnen.

Der Ex-Mann von Jennifer W., Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), hatte das versklavte, fünf Jahre alte Kind im Sommer 2015 bei sengender Mittagssonne in einem Hof im Irak angekettet und qualvoll sterben lassen. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Jennifer W. hatte sich im Alter von 23 Jahren dem IS angeschlossen

Das OLG hatte W. unter anderem eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen. Es ging von einem minderschweren Fall aus, weil die Angeklagte nur eingeschränkte Möglichkeiten gehabt habe, die Versklavung des Kindes und seiner Mutter zu beenden und sie erst sehr spät erkannt habe, dass das Mädchen sterben könnte.

Nun muss ein anderer Senat des Oberlandesgerichts noch einmal verhandeln und entscheiden. Auch W. selbst, die sich mit 23 Jahren dem IS angeschlossen hatte, wandte sich mit einer Revision an den BGH. Diese wurde vom BGH aber verworfen.

Völkermord an den Jesiden

W.'s irakischer Ex-Mann, der die Fünfjährige zur Strafe an ein Gitter im Hof gekettet hatte, ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt, auch wegen Völkermordes. Er hatte das Mädchen und dessen Mutter als Sklavinnen gekauft, nachdem diese von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verschleppt worden waren.

Jesiden sind eine ethno-religiöse Gemeinschaft aus dem Irak, Syrien, der Türkei und dem Iran. Der IS hatte 2014 mehr als 5.000 Angehörige dieser Minderheit ermordet. Frauen und Mädchen wurden verschleppt, versklavt und vergewaltigt. Der Bundestag hatte die Verbrechen im Januar als Völkermord anerkannt.

Gohdar Alkaidy von der Stelle für Jesidische Angelegenheiten in Deutschland hatte die Petition dazu initiiert. Er sagte t-online am Donnerstag zum BGH-Urteil: "Das ist eine richtige Entscheidung, die Strafe war viel zu niedrig bemessen. Jennifer W. hat das Kind über Tage qualvoll sterben lassen, weil die Fünfjährige einem anderen Glauben angehörte. Sie muss die volle Härte unseres Rechtsstaates zu spüren bekommen."

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa
  • Telefonat mit Gohdar Alkaidy von der Stelle für Jesidische Angelegenheiten in Deutschland
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