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Querdenker in München verurteilt: Wollte das "korrupte BRD-System" stürzen


Prozess am Landgericht
Gegen das "völlig korrupte BRD-System" - Querdenker vor Gericht

Von t-online, jov

Aktualisiert am 29.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Landgericht München, Querdenker, Umsturz, UrteilVergrößern des BildesDer Münchner Justizpalast (Symbolbild): Das Landgericht hat einen Mann dafür verurteilt, auf Facebook zum Umsturz aufgerufen zu haben. (Quelle: Fotostand / Fritsch via www.imago-images.de)
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Aus Frust über die verweigerte Einreise seiner thailändischen Verlobten hat ein 59-Jähriger auf Facebook Soldaten zum Umsturz aufgerufen. Jetzt muss er dafür zahlen.

Das Landgericht München hat am Dienstag einen 59-Jährigen dafür verurteilt, in einer Facebook-Gruppe von aktiven und ehemaligen Bundeswehrsoldaten zum Umsturz aufgerufen zu haben. Der Freisinger schrieb dort am 8. April 2021: "Ich bitte Sie und Kollegen des Militärs dringend um die militärisch geordnete, planmäßige, übergangsmäßige Übernahme und Verwaltung des Landes", wie die "Abendzeitung" berichtet. Er muss nun in 50 Tagessätzen eine Geldstrafe von insgesamt 3.000 Euro zahlen.

Der Verurteilte begründete seinen Umsturz-Aufruf damit, dass das Leben der "deutschen Völker" und ihrer "ausländischen Gäste ernsthaft schwerstens gefährdet" sei. "Nicht durch Covid oder CO₂ oder irgendeinen auswärtigen Feind, sondern durch das in sich völlig korrupte BRD-System", zitiert die "Abendzeitung".

Frust soll Schuld an den Umsturz-Äußerungen sein

Äußerungen solcher Art sind strafbar nach Paragraph 89 des Strafgesetzbuches. Er definiert die verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane und hat bei Anwendung schlimmstenfalls fünf Jahre Freiheitsstrafe zur Folge.

Die "Abendzeitung" berichtet weiter, dass der Verteidiger des Angeklagten auf die persönliche Situation des 59-Jährigen als Ursache für seine extremen Äußerungen verwies. Seine thailändische Verlobte habe aufgrund der Covid-Maßnahmen auf unabsehbare Zeit nicht einreisen dürfen. "Er war so frustriert", so der Anwalt zu dem Motiv seines Mandanten. Er stehe wohl eher der sogenannten "Querdenker-" als der Reichsbürgerszene nahe. Die Geldstrafe kann der Verurteile in Raten abzahlen, sollte er das Urteil akzeptieren und nicht in Revision gehen.

Verwendete Quellen
  • abendzeitung-muenchen.de: "Querdenker vor Gericht wegen Aufruf zum Umsturz auf Facebook"
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