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Bayern: Lebensbedrohliches Borna-Virus – Mann infiziert


Selten, aber lebensbedrohlich
Mensch in Bayern mit Borna-Virus infiziert

Von dpa
21.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Borna-VirusVergrößern des BildesArchivbild (dpa): Die Aufnahme zeigt einen Anitikörpernachweis zum Borna-Virus im Gewebe. (Quelle: Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin/dpa/dpa-bilder)
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Das lebensbedrohliche Virus wird über die Feldspitzmaus und ihren Kot übertragen. Bundesweit erkrankten bislang 50 Menschen.

In Mittelfranken hat sich ein Mensch mit dem sehr seltenen, aber lebensbedrohlichen Borna-Virus angesteckt. Der Fall trat im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf, wie das Landratsamt in Weißenburg am Dienstag mitteilte.

Virus von Feldspitzmaus übertragbar

Gesundheitsamt und Veterinäramt seien intensiv mit der Klärung eines möglichen Infektionsweges befasst und stünden in engem Kontakt mit den Expertinnen und Experten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Nähere Angaben zu dem Infizierten machte die Behörde nicht.

Das Borna-Virus (BoDV-1 – Borna Disease Virus 1) kommt den Angaben nach in der Feldspitzmaus vor und kann nach aktuellem Forschungsstand über einen Kontakt mit dem Tier und seinem Kot übertragen werden. Der genaue Übertragungsweg sei bislang nicht bekannt.

Bundesweit nur 50 Fälle beim Menschen bekannt

Bislang gab es bundesweit nur rund 50 Fälle des Borna-Virus beim Menschen. 2018 wurde das Virus demnach zum ersten Mal als Ursache von schweren Gehirnentzündungen beim Menschen identifiziert. Nach Angaben des LGL hat die Virusinfektion einen schweren Verlauf. Bis auf vier Erkrankungsfälle, in denen die Infizierten teilweise mit schwersten Folgeschäden überlebt haben, verliefen laut LGL alle bekannten BoDV-1-Infektionen beim Menschen tödlich.

Um sich vor einer Infektion zu schützen, rät das LGL, den Kontakt mit Spitzmäusen und ihren Ausscheidungen grundsätzlich zu meiden. Zu Orten, an denen Menschen mit Spitzmäusen in Kontakt kommen könnten, gehören demnach etwa Straßenböschungen, Steinmauern, Hecken und generell auch Schuppen und andere für wildlebende Kleintiere zugängliche Gebäudeteile.

Verwendete Quellen
  • Deutsche Presseagentur
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