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Tierquälerei in Hundepension: Mann misshandelt Hunde – Inhaberin spricht


Was passierte in Hundepension?
Nach Tierquälerei-Vorwurf: Inhaberin spricht

  • Olaf Kern
Von Daniel Salg, Olaf Kern

Aktualisiert am 10.12.2023Lesedauer: 4 Min.
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Ein Hund (Symbolbild): Ein Mann soll grausam Tiere gequält haben – laut Peta in einer Münchner Hundepension. (Quelle: IMAGO/KH/imago)

Schrecklicher Verdacht wegen Tiermisshandlung gegen eine Hundepension. Nun hat sich die Inhaberin zu Wort gemeldet – sie sieht die Schuld aber bei jemand anderem.

Abscheuliches Videomaterial hat die Tierrechtsorganisation Peta veröffentlicht. Auf den Sequenzen ist ein Mann zu sehen, der nach Hunden tritt, Tiere durch den Raum schleudert, einen Hund an den Ohren hinter sich herzieht und sich sogar mit vollem Gewicht auf ein Tier draufsetzt. Das Material soll angeblich in einer Hundepension aufgenommen worden sein – in München.

Nicht nur Peta erstattete nach eigenen Angaben Anzeige gegen die Pension, auch eine Zeugin. Laut Mitteilung der Polizei in München vom Montag wurde am vergangenen Samstag eine weitere Anzeige bei der Polizeidirektion München aufgenommen. Die Frau gab an, dass sie Hinweise zu einer tatverdächtigen Person und der Räumlichkeit der Tierpension habe, in der die Tiermisshandlung aus dem Video stattgefunden haben soll.

Verdacht auf Tiermisshandlung: Polizei findet Tatverdächtigen

Laut Polizei fuhr daraufhin eine Streife zu der Örtlichkeit in Freimann, um zu klären, ob möglicherweise gerade Hunde dort betreut werden und eine Gefahr für diese bestehen könnte. Demnach war die Tierpension jedoch geschlossen.

Bei dem Tatverdächtigen soll es sich laut Mitteilung um einen 29-Jährigen mit Wohnsitz im Landkreis Dachau handeln. Er wurde von Beamten der Polizeiinspektion Dachau an seinem Wohnort aufgesucht und als Tatverdächtiger belehrt und vernommen, heißt es weiter. Der Mann konnte zu Hause bleiben. Die Ermittlungen laufen aber weiter. Das Kreisverwaltungsreferat München werde weiterhin von der Polizei über den Sachverhalt informiert.

Kreisverwaltungsreferat München: Haltungsverbot möglich

Damit verdichten sich offenbar die Hinweise, dass die aufgetauchten Videosequenzen tatsächlich aus der Tierpension stammen, welche die Tierrechtsorganisation zuvor beschuldigte. Im Video schreien die Hunde gar vor Schmerzen auf, wirken verstört und versuchen, dem Mann, der ihnen all das Leid zufügt, auszuweichen. Die Echtheit der Aufnahmen konnte ein Polizeisprecher nicht bestätigen. Laut der Tierschutzorganisation seien ihr die Videos über ein Kontaktformular auf ihrer Website zugespielt worden. Dieses sei eingerichtet worden, damit Nutzer der Organisation Tierquälerei melden können.

Im Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) nimmt man die Vorwürfe sehr ernst. Aufgrund der Schwere der Verstöße gegen das Tierschutzrecht werde man die angezeigten Maßnahmen umgehend einleiten, teilte die Behörde auf Anfrage mit. Details nannte sie aber nicht. Generell komme bei derartigen schwerwiegenden Vorfällen etwa ein Haltungs- und Betreuungsverbot sowie ein Widerruf der bestehenden Genehmigung zur gewerblichen Haltung von Tieren in Betracht. Dies hänge aber von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

Zahlreiche Videos sollen "schwere, wiederholte Tiermisshandlung" dokumentieren

Gleich mehrere solcher Videos seien Peta zugespielt worden. Sie sollen allesamt "schwere, wiederholte Tiermisshandlung" dokumentieren, heißt es in einer Pressemitteilung der Organisation weiter. Aufgenommen worden sein sollen die Videos in der Hundepension in München – zumindest sagt das Peta.

Unabhängig überprüfen lässt sich das aktuell jedoch nicht. Telefonisch war die Hundepension bislang nicht erreichbar. t-online hat sie inzwischen per E-Mail um eine Stellungnahme gebeten, eine Antwort steht noch aus.

Peta selbst konfrontierte die Münchner Hundepension laut eigenen Angaben bereits im Laufe der Woche mit den Vorwürfen. Diese habe darauf geantwortet, dass die sachkundigen Hundetrainer und Tierpfleger ihr Bestes leisten würden, um Hunden einen guten Aufenthalt zu ermöglichen. Eine Anfrage von t-online beantwortete die Tierpension bislang nicht.

Das sagt die Betreiberin

Gegenüber "bild.de" meldete sich nun jedoch die Betreiberin der verdächtigten Hundepension zu Wort. Demnach seien die Videos tatsächlich in ihrer Pension erstanden – allerdings schon vor vier Jahren. Bei dem Mann in den Videos handele es sich demnach um ihren Ex-Partner.

"Der tiefe Verrat meines Ex-Partners ist für mich unbegreiflich. Seitdem ich die schockierende Wahrheit kenne, habe ich radikal gehandelt: Ich habe am Freitag unsere Beziehung beendet, meinen Mann angezeigt und unterstütze die Ermittlungen der Behörden mit aller Kraft", so die Betreiberin gegenüber dem Medium.

Weiter sagte sie, dass ihr die Aufnahmen ihr Herz zerreißen. "Ich bin fassungslos, dass die Person, die ich liebte und der ich am meisten vertraut habe, sich so voll Gewalt gegenüber den Hunden verhalten hat. Dafür gibt es keine Worte und schon gar keine Entschuldigung", zitiert "bild.de" sie weiter.

Peta hat den mutmaßlichen Täter ebenfalls angezeigt

Peta selbst hat die Videos ebenfalls zum Anlass genommen, den mutmaßlichen Täter anzuzeigen. Zudem forderte die Organisation das Veterinäramt München auf, die Hundepension sofort zu schließen und gegen die Verantwortlichen ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot auszusprechen.

"Die Zustände in der Hundepension sind zutiefst erschreckend. Für die Hunde stellt der gewalttätige Mann nicht nur körperlich eine Gefahr dar", so Lisa Bechtloff, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei Peta. Vielmehr erleiden die Tiere durch solche Erfahrungen auch schwere psychische Traumata, so Bechtloff weiter.

Tierquälerei ist in Deutschland eine Straftat

Das Unternehmen wirbt damit, Hunde bestens zu umsorgen. In der Pension können Hunde ungestört die Seelen baumeln lassen, heißt es auf der Internetseite weiter. Zudem werden die Tiere dort rund um die Uhr per Video überwacht, womöglich könnte so auch das Videomaterial entstanden sein.

Tierquälerei ist in Deutschland eine Straftat. Wer in Deutschland ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet oder diesem "aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt", kann bestraft werden. Tätern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Polizei München vom 4.12.2023
  • Pressemitteilung von PETA vom 1. Dezember 2023
  • gesetze-im-inernet.de: Tierschutzgesetz
  • instagram.com: Post von "petadeutschland"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • bild.de: "Ihr eigener Mann quälte die Hunde" vom 8. Dezember 2023
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