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München: Frau beim Sexspiel erschossen – Landgericht verurteilt Ehemann


Laut ihm war alles ganz anders
Gericht sicher: Mann erschoss Ehefrau beim Sex

Von dpa, pb

Aktualisiert am 07.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Prozess in MünchenVergrößern des BildesDer Angeklagte im Landgericht München I mit seinen Anwälten. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/dpa-bilder)
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Was ist in der Nacht vor neun Jahren im Schlafzimmer eines getrennten Ehepaars passiert? Eine Münchner Richterin spricht von Mord – der Verurteilte beteuert seine Unschuld.

Als die Richterin das Urteil gegen ihren Vater verkündet, fängt seine Tochter an, zu schreien. Mit den Händen trommelt sie auf die Bank vor sich. So laut, dass das, was die Vorsitzende Richterin sagt, beinahe untergeht. Sie verurteilt den Vater der jungen Frau zu lebenslanger Haft – wegen Mordes an deren Mutter.

Die Kammer des Landgerichts München I sieht es an diesem Mittwochvormittag als erwiesen an, dass der 64-jährige Srecko S. vor rund neun Jahren seine Ehefrau mit einem Kopfschuss getötet hat. Damit kommt die Kammer zu einem ganz anderen Schluss als ihre Münchner Richter-Kollegen im Jahr 2022, die S. noch vom Mordvorwurf freigesprochen hatten.

Trotz Zweifeln der damaligen Kammer an der Schilderung des Angeklagten galt für sie im ersten Prozess vor dem Landgericht der Grundsatz "in dubio pro reo" – im Zweifel für den Angeklagten. Weil der Bundesgerichtshof (BGH) dieses umstrittene Urteil aber später aufhob, musste der Prozess in diesem Herbst neu aufgerollt werden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der Angeklagte kann noch Revision einlegen.

Zu Beginn des Revisionsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass S. seine Ehefrau, von der er im August 2015 bereits getrennt lebte, aus Eifersucht während eines einvernehmlichen Sex-Spiels erschossen habe. Die beiden hätten in ihrem früheren gemeinsamen Münchner Schlafzimmer gerade Geschlechtsverkehr gehabt, als S. der Frau seine Pistole an die Schläfe gehalten habe, um diese "Machtposition" zu genießen.

Ehemann beteuert seine Unschuld

Dann soll der gebürtige Bosnier sie erschossen haben – und, um seine Tat zu verschleiern und ihren Suizid vorzutäuschen, ihrer Leiche dann Patronen in die Hand gedrückt und die Waffe neben sie gelegt haben. Laut der Staatsanwaltschaft soll S., der mit seiner Ehefrau 17 Jahre verheiratet war, in der Beziehung eifersüchtig und kontrollierend aufgetreten sein. Letztlich soll er die Mutter seiner fünf Kinder umgebracht haben, weil sie sich nach ihrer Trennung mit anderen Männern getroffen hatte.

Eine ganz andere Geschichte erzählte S. beim Prozessauftakt: Demnach habe sie versucht, sich vor ihm zu erschießen, was er noch gewaltsam versucht habe, zu verhindern – aber schließlich dann doch gescheitert sei. (Mehr zu seiner Aussage hier). Der Tod seiner Frau im Jahr 2015 war danach lange als Suizid behandelt worden.

Nachdem Zweifel aber daran aufgekommen waren, erhob die Staatsanwaltschaft schließlich doch Mordanklage gegen den Ehemann, der im Prozess bis zuletzt seine Unschuld beteuerte: "Ich habe meine Frau nicht erschossen."

S.'s Verteidigung hatte darauf plädiert, den Mann vom Mordvorwurf freizusprechen, ihn nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verurteilen und den Haftbefehl gegen ihn aufzuheben.

Für die Münchner Kammer ist aber klar: "Die Hypothese eines Unfallgeschehens oder eines Suizids ist endgültig vom Tisch", so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Und weiter: "Wir haben uns jedes einzelne Detail sehr genau angeschaut und intensiv Gedanken gemacht. Geben die einzelnen Teile ein Bild? Ja, es ist ein deutliches Gesamtbild."

Verwendete Quellen
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